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Auszug aus dem Handelsregister C vom 23.01.1990 für den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar
Fotokopie des Einbands der Registerakte des Aufbau-Verlags mit Beschriftungen und Stempelabdrucken
Auszug aus der Drucksache 13/11353 Bericht der Unabhängigen Kommission vom 24.8.1998 an den Deutschen Bundestag mit Festellungen zum Aufbau-Verlag.
Textteil des Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage, vorgelegt von der HV Verlage ím Ministerium für Kultur.
2 Seiten Auszug aus dem Textteil Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1965.
Schreiben der Zentralen Revisionskommission Finanzverwaltung und Parteibetriebe vom 12.05.1983 über die Anleitung und Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage
Schreiben des Ministeriums für Kultur vom 10.01.1990 an die SED/PDS zur Beendigung der Verwaltung der parteieigenen Verlage durch die HV Verlage
Vorlage des Herrn Höpke vom 10.01.1990 an das Präsidium der SED/PDS zur Behandlung der parteieigenen Verlage. Bezug auf den Aufbau-Verlag
Schreiben der SED/PDS, Gregor Gysi, vom 29.01.1990 an das Ministerium für Kultur zur Behandlung der organisationseigenen Verlage der SED/PDS
Protokoll einer Beratung im Parteivorstand der SED/PDS mit Beschlüssen zur Behandlung des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening und der Übergabe in Volkseigentum
Rechtsträgernachweis des Aufbau-Verlages vom 1.05.1955 zum Grundstück Französische Strasse 32
Tauschvertrag vom 27.07.1966 zwischen SED und Min. d. Finanzen über Grundstücke. Darunter das Grundstück Französische Strasse 32 in Berlin, dargelegt durch die Seite 4 der Anlage 2, auf der nur dieses Gründstück aufgeführt ist.
Schreiben des VG Berlin vom 27.04.2010. Anregung zur Rücknahme der Klage bez. Restitution Rütten & Loening
Antrag der "Aufbau-Verlag GmbH i. A." vom 8.01.1991 auf Eintragung einer "Rütten & Loening GmbH i. A." in HRB
Schreiben des RA Glücksmann mit der Erklärung zu den Bedingungen der Zustimmung des Kulturbunds zum Verkauf der "Aufbau-Verlag GmbH"
Schreiben des Kulturbund e. V. an die THA mit der Bestätigung der Zustimmung zum Verkauf der "Aufbau-Verlag GmbH"
Kopie eines Artikels im SPIEGEL 3/93 über den Aufbau-Verlag, dessen Verleger, den Grundstücksverkauf
Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 22.10.1991 zum Aufbau-Verlag und Rütten & Loening.
Schreiben des Sekretariats der Unanhängigen Kommission an die Staatsanwaltschaft I Berlin. Darlegung von Befragungen zur Kenntnis über die Entwicklung der Eigentums am Aufbau-Verlag bei Mitarbeitern der UK, der THA und der SED.
Auszug aus der Drucksache 15/1777 Bericht der Unabhängigen Kommission vom 9.10.2003 an den Deutschen Bundestag. Darlegungen zum Kulturbund und zum Aufbau-Verlag.
Gegendarstellung vom 16.05.2008 von Prof. Dr. Bernhard Schlink zu einem Artikel vom 27.3.2008 im Magazin Buchmarkt über den "Aufbau-Krimi"
Rechtsgutachten vom Jan. 1995 von Prof. Dr. Bernhard Schlink unter Mitarbeit von Herrn Dr. Hohmann zur Identität der unter 35991 HRB eingetragenen und an die BFL-Betiligungsgesellschaft verkauften Aufbau-Verlag GmbH mit der 1945 gegründeten Aufbau-Verlag GmbH des Kulturbunds.
Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft an den Präsidenten der THA vom 25.09.1995
Gutachten des Insolvenzverwalters zur Insolvenz der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 28.08.2008
Kopie des Kauf- und Übertragungsvertrages vom 28.02.1995 zwischen dem Kläger und dem Kulturbund e. V. über die Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945
Kopie der Nachtragsurkunde zum Kaufvertrag vom 28.02.1995 zwischen dem Kläger und dem Kulturbund e. V.
Kopie eines Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 2.06.2008 ("offener Brief Strien") zur Insolvenz der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH
Urteil des LG Ffm vom 20.07.2005 mit der Feststellung der Umwandlung der Aufbau-Verlag GmbH 1945 in einen OEB des Kulturbunds und Erlöschens der GmbH im Jahre 1955.
Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des LG Ffm vom 20.07.2005 durch das Urteil des OLG Frankfurt vom 12.07.2007.
Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995. Abweisung der Klage der BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH u. a. gegen die THA auf Erfüllung der Kaufverträge über den Aufbau-Verlag
Urteil des Kammergerichts. Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995
Beschluss des BGH vom 2.06.1999. Nichtannahme der Revision bez. der Urteile des LG und KG.
Urteil des Kammergerichts im Rechtsstreit Dempewolf vs. BVS. Zurückweisung der Berufung
Urteil des VG Berlin vom 9.12.2000. Abweisung der Feststellungsklage Kulturbund und Herr Lunkewitz gegen die BVS.
Urteil des OVG Brandenburg. Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des VG Berlin.
Urteil des LG Berlin vom 20.10.2009. Abweisung der Klage der Aufbau-Liquidationsgesellschaft vs. BVS
2. Zwischenbericht des Insolvenverwalters vom 5.06.2010 zum Insolvenzverfahren der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH
Kaufvertrag vom 21.12.1995 zwischen dem Kulturbund e.V. und Herrn B. F. Lunkewitz über den Geschäftsbetrieb und das Vermögen der Aufbau-Verlag GmbH 1945 oder ihrer Rechtsnachfolger
Beschluss des BGH vom 3.03.2008. Zurückweisung der Revision der Beklagten und der BVS gegen das Urteil des OLG Ffm vom 17.08.2006
Hinweisbeschluss des BGH vom 10.12.2007 zur Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Ffm vom 17.08.2008
Urteil des LG Ffm vom 18.11.2005. Feststellung, dass der Aufbau-Verlag über die Wende in der DDR hinaus Eigentum des Kulturbund e. V. geblieben und von ihm durch den Vertrag vom 21.12.1995 wirksam auf Herrn Lunkewitz übertragen worden ist.
Auszug vom 27.06.2006 über die Eintragungen des Kulturbund e. V. im Vereinigungsregister.
Bescheid der Treuhandanstalt Bereich Sondervermögen vom 26.07.1991 an den Kulturbund e. V. mit deklaratorischer Feststellung der treuhänderischen Verwaltung des Altvermögens des Kulturbund e.V. nach gesetzlicher Anordnung durch das PartG DDR
Geschäftsanteilskauf- und Übertragunsvertrag vom 18.09.1991 über die Aufbau-Verlag GmbH i.A. und die Rütten & Loening GmbH i. A.
Vergleichsvertrag vom 24.11.1992 zur Änderung und Ergänzung der Kaufverträge vom 18./27.09.1991
Notarielle Urkunde: Gesellschaftsvertrag der Aufbau-Verlag GmbH 1945 vom 16.08.1945
Erlaubnis der Tätigkeit für den Kulturbund und den Aufbau-Verlag vom 22.11.1945 durch die sowjetische Militärverwaltung
notarielles Angebot vom 1.10.1945 zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der Aufbau-Verlag GmbH 1945 an den Kulturbund
notarielle Annahmeerklärung des Kulturbunds vom 30.02.1946 über die Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH an den Kulturbund.
Schreiben vom 23.02.1955 von J.R.Becher, Präsident des Kulturbunds. Ermächtigung für die Geschäftsleitung, die Löschung im Register B und die Eintragung des Aufbau-Verlags im Register C der volkseigenen Wirtschaft in die Wege zu leiten.
Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH 1945 an das Registergericht. Antrag, das Unternehmen als einen den volkseigenen Unternehmen gleichgestellten Betrieb (Unternehmen des Kulturbunds) im Register C der volkseigenen Wirtschaft einzutragen.
Bestätigung des Magistrats vom 5.04.1955 über die inzwischen erfolgte Eintragung des Unternehmens in HRC mit der Firma "Aufbau-Verlag".
Ministerialblatt der DDR vom 23.08.1952. Veröffentlichung des Statuts der zentral geleiteten Betriebe der volkseigenen Wirtschaft der DDR
Historischer Auszug aus dem Handelsregister C der volkseigenen Wirtschaft für den Aufbau-Verlag, bzw. den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar bis zum Dezember 1990
Historischer Auszug aus dem Handelsregister C der volkseigenen Wirtschaft für den Verlag Rütten & Loening
Entwurf des Statuts des Aufbau-Verlages vom 10.01.1961 aus den Unterlagen der Beklagten.
Beschluss vom 31.07.1962 durch das Politbüro der SED zur Profilierung des Verlagswesens der DDR. ("Politbürobeschluss"): Programmatische Profilierung der Verlage. Auflösung des Druckerei- und Verlagskontors. Gründung der HV Verlage im Ministerium für Kultur. Unterstellung von partei- und organisationseigenen Verlagen (darunter der Aufbau-Verlag des Kulturbunds) unter die Verwaltung der HV Verlage ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse. Festlegung der Zuständigkeiten für die Verwaltungstätigkeit und der Gewinnabführung an die Eigentümer (Partei und Organisationen).
Verwaltungsvereinbarung vom 29.12.1962 zur Durchführung des Poltibürobeschlusses zur Profilierung des Verlageswesens
Abkommen vom 13.12.1963 über die Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage
Abkommen vom 27.02.1964 zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Kulturbund über die Verwaltung des Aufbau-Verlages durch die HV Verlage und Einzelheiten der Gewinnabführung an den Kulturbund.
Begleitschreiben vom 11.06.1964 der HV Verlage an den Aufbau-Verlag zur Übersendung einer Durchschrift des Abkommens vom 27.02.1964 zwischen dem Min. für Kultur und dem Kulturbund über die Verwaltung des Aufbau-Verlages.
Vereinbarung vom 18.04.1984 zwischen dem ZK der SED und dem Min. für Kultur über die Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage "in Durchführung des Poltibürobeschlusses" vom 31.07.1962.
Vermerk Herr Berger, Unabhängige Kommission, vom 17.03.1994 über die Eigentumsentwicklung bez. Aufbau-Verlag. "Es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung des Aufbau-Verlages in Volkseigentum."
Übernahme-/Übergabeprotokoll für den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening vom 2.04./14.03.1990 zwischen Min. für Kultur und SED/PDS. Zusatzerklärung der SED/PDS mit gefordertem Kaufpreis in Höhe von 16.987.000 M der DDR.
Historischer Handelsregisterauszug für die Aufbau-Verlag GmbH i.A. "Entstanden durch Umwandlung des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar"
Rechtsprechung: Vorlage des Beschluss des BGH vom 16.10.2006 zur Voraussetzung der Entstehung von GmbH i. A. durch Umwandlung nach THG.
Antrag des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 2.07.1990 auf Eintragung einer Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A.,einer Rütten & Loening GmbH i. A. und einer Aufbau-Taschenbuchverlag GmbH i. A. in das Handelsregister B.
Nachtrag vom 24.07.1990 zum Antrag vom 2.07.1990 auf Eintragung ins Handelsregister. Übersendung von Unterlagen.
Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 31.07.1990 an die THA. Übersendung einer Vermögenswertaufstellung der Aufbau-Verlag GmbH i. A.
Schreiben der THA vom 26.08.1991 an die Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH mit Übersendung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte laut Gesellschafterversammlung vom 23.08.1991.
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Aufbau-Verlag Gmbh i. A. vom 23.08.1991 des Alleingesellschafters THA.
Schreiben der THA vom 11.10.1991 an den Notar Dr. Paul. Übersendung der Zustimmungserklärung des Vorstands der THA vom 1.10.1991 zum Kaufvertrag vom 18./27.09.1991. Absendung dieses Schreibens am 16.11.1991, Zugang beim Notar am 17.11.1991.
Vermerk Ref. Printmedien der THA vom 5.05. 1991 über Hinweis der THA Sondervermögen, dass u. a. Aufbau-Verlag und Rütten & Loening vor einem Verkauf von der Unabhängigen Kommission freigegeben werden müssen wegen des Kaufpreisvorbehalts der SED/PDS.
Schreiben THA Sondervermögen vom 13.08.1991 an die Unabhängige Kommission. Nachfrage zur Wirksamkeit des Übergabe-/Übernahmeprotokolls u. a. für den Aufbau-Verlag und Rütten & Loening.
Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 6.09.1991. Darlegung der Unwirksamkeit des Übernahme/Übergabeprotokolls. Aufbau-Verlag und Rütten & Loening daher noch immer Parteieigentum unter treuhänderischen Verwaltung. (folglich keine Umwandlung nach THG in GmbH i. A.)
Vermerk der Unabhängigen Kommission, PV 1 (Massenorganisationen) vom 25.07.1991: Nachforschungsauftrag zur Entwicklung des Eigentums am Aufbau-Verlag, insbes. der Gewinnbezüge durch den Kulturbund und des Zeitpunkts des Übergang des Vermögens in Volkseigentum bzw. Eigentum der SED. Fragen an die beauftragten Wirtschaftsprüfer, Information an THA und PV 2 (SED).
Erneuter Nachforschungsauftrag von PV 1 vom 14.08.1991 an die Wirtschaftsprüfer und andere zuständige Abteilungen. Handschriftlicher Vermerk zu den gestellten Fragen: "n.b." (Nicht bekannt) und "Herrn Berger liegen für den KB keine Erkenntnisse vor"
Vermerk der Kripo vom 2.10.1991 zum Ermittlungsverfahren wg. Verdacht des Betruges in Tateinheit mit Vergehen nach dem Urheberrechtsgesetz gegen Verantwortliche des Aufbau-Verlages mit Hinweisen auf die Zusammenarbeit der Kripo mit der Stabsstelle für besondere Aufgaben der THA
Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 4.10.1991 zu dem Ermittlungsverfahren wegen der Plusauflagen. Hinweis auf die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit der Stabsstelle der THA.
Presseartikel aus der FAZ vom 8.10.1991 über den "Aufbau-Skandal" wegen der Plusauflagen.
Schreiben der THA Sondervermögen vom 29.10.1991 an THA Privatisierung. Hinweis auf Unwirksamkeit der Kaufverträge, da die verkauften Verlage weiterhin als Sondervermögen der treuhänderischen Verwaltung unterliegen.
Aktennotiz der Unabhängigen Kommission, Herr Hingst, vom 7.10.1991. Verkauf des Aufbau-Verlages wird unter den Vorbehalt der Zustimmung der UK gestellt. Unterlagen, auch zur Entwicklung der Verlage selbst, werden an die UK übergeben.
Schreiben der THA Privatisierung an die Unabhängige Kommission vom 9.10.1991. Unter Bezugnahme auf Gespräche am 8.10. und 9.10.1991, Bitte um Zustimmung zu den vorliegenden Verträgen. Hinweis auf Eilbedürftigkeit.
Vermerk der UK vom 10.10.1991: die Annahme des Eigentums der SED am Aufbau-Verlag beruht nur auf der Existenz des Übergabe/Übernahmeprotokolls und mündlichen Aussagen zweier Parteimitglieder. Die Wirtschftsprüferin Frau Schröder wird nachfragen.
Schreiben der BFL Beteiligungsgesellschaft vom 14.10.1991 an die THA. Bestätigung des Erhalts der Zustimmungserklärung der THA, Hilfeersuchen in Sachen Plusauflagen.
Vermerk der UK PV 2 vom 10.2.1993. Feststellung das der Aufbau-Verlag kein Parteivermögen der SED war. Stattdessen fortbestehendes Eigentum des Kulturbunds. Keine Umwandlung in eine GmbH, kein Einvernehmen der UK zum Verkauf. Zuständigkeit wechselt zu PV1.
Restitutionsantrag des Kulturbunds vom 12.10.1990 bez. Aufbau-Verlag und Grundstück Französische Straße 32
Bedingte Zustimmungserklärung des Kulturbunds vom 18.9.1991 zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A.
Schreiben des RA Schrader vom 26.06.2007. Anfechtung der Kaufverträge mit der THA wegen arlistiger Täuschung durch vorvertragliches Verschweigen der Kenntnis von den Plusauflagen.
Schreiben der BVS vom 11.07.2006. Zurückweisung der Anfechtungserklärung des Klägers, Verweisung auf den Rechtsweg.
Schreiben Herr Lunkewitz vom 16.06.2009 an die BVS, die Aufbau-Liquidationsgesellschaft und die anderen Beteiligten. Erklärung zur Anfechtung des Kaufvertrages vom 24.11.1992 wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen der erkannten Formnichtigkeit der Verträge vom September 1991 und Vorspiegelung eines unzutreffenden Grundes für die erneute Abtretung der Geschäftsanteile. Anlagen dazu: Gesprächsprotokoll der THA vom 17.11.1992, Hausmitteilung der THA vom 20.02.1993, Sachstandsdarstellung der THA vom 20.01.1993
Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 24.03.1992 an die THA. Aufforderung zur Abgabe einer Freistellungserklärung. Vorwurf der vorvertraglichen Kenntnis von den Plusauflagen.
Notarielle Urkunde vom 24.6.1992. Bedingte Freistellungserklärung der THA zu den Plusauflagen.
Aufstellung des Aufbau-Verlages vom 21.03.1996 über die von der THA gezahlten Honorare für die Plusauflagen, insgesamt DM 3.824.438,65
Gesprächsprotokoll der THA vom 17.11.1992. Vom Vorstand Dr. Klinz geleitete Konferenz über die Vorbereitung des Vertrages vom 24.11.1992. Darlegung der schlechten wirtschaftlichen Lage des verkauften Unternehmens und der Nichtigkeit der Kaufverträge, weshalb die THA noch immer Gesellschafter ist. Hinweis auf drohende hohe Verluste. Plan zur insgeheimen Heilung der formnichtigen Verträge durch erneute Abtretung der Anteile in einem notariellen Vergleichsvertrag ohne den Kläger über die Formnichtigkeit der Verträge aufzuklären.
Protokoll der Besprechung am 27.02.1992 der TLG. Herr Molinari erklärt, dass es sich bei dem Grundstück Französische Straße 32 nicht um Parteieigentum gehandelt hat. Da der Aufbau-Verlag als Eigentümer eingetragen war, bezieht sich diese Aussage auf den Verlag.
Vermerk der UK PV 2 vom 10.02.1993. Feststellung, der Aufbau-Verlag war nicht Parteieigentum der SED, sondern fortbestehendes Eigentum des Kulturbunds. Keine Umwandlung nach THG. Kein Einvernehmen der UK zum Verkauf. Zuständigkeit nun bei PV 1.
Vermerk der UK vom 29.12.1992. Anhörung Frau Smalla und Herr Lange durch die UK. Detaillierte Aussagen: Der Aufbau-Verlag war kein Parteibetrieb, sondern OEB des Kulturbunds. Lange erklärt warum die SED/PDS sich als Eigentümerin geriert hat und legt eine Vereinbarung vor, die das Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag belegt. (Die Vorlage dieses Dokuments wird von der Beklagten verweigert)
Aktenvermerk der UK vom 10.03.1993. Telefongespräch Herr Berger mit THA Privatisierung. Mitteilung dass es sich beim Aufbau-Verlag um einen organisationseigenen Verlag im Eigentum des Kulturbund gehandelt hat. Anforderung des Kaufpreises für das Sondervermögen zur Verwendung in den neuen Bundesländern.
Schreiben der UK vom 21.06.1993 an die THA Sondervermögen. Mitteilung des Schreibens an die THA Privatisierung zum Verkauf des Aufbau-Verlages und Übersendung der Akten des Vorgangs. Der Aufbau-Verlag ist Vermögensgegenstand des Kulturbunds, der Kaufpreis ist für gemeinnützige Zwecke an das Sondervermögen abzuführen.
Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 29.12.1993 an die THA Sondervermögen. Nachfrage und Auskunftsersuchen zur Wirksamkeit der Umwandlung des Aufbau-Verlages in die Aufbau-Verlag GmbH i. A. und damit der Rechtsnachfolge der Aufbau-Verlag GmbH nach der Aufbau-Verlag GmbH 1945.
Protokoll vom 11.03.1994 der Besprechung vom 9.03.1994. Teilnehmende Behörden: THA Sondervermögen, THA Vertragsmanagement, UK.
Der Aufbau-Verlag war organisationseigener Betrieb im Eigentum des Kulturbunds, nicht Eigentum der SED. Der erzielte Kaufpreis ist an das Sondervermögen abzuführen. Es bestand Einigkeit, dass die verkaufte Aufbau-Verlag GmbH eine vermögenslose Hülle ist, da sie nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages der DDR werden konnte. Eventuelle Heilungsmaßnahmen werden von der THA geprüft.
Schreiben der THA Sondervermögen vom 11.03.1994 an die Aufbau-Verlag GmbH. Amtliche Auskunft, dass die SED sich lediglich als Eigentümerin geriert hatte, und dass es sich beim Aufbau-Verlag bereits im März 1990 nicht um Partei- sondern offensichtlich um Volkseigentum handelte. Die THA sei allen Verpflichtungen aus den Kaufverträgen nachgekommen und halte weitere Abtretungserklärungen nicht für erforderlich.
Telefonnotiz der UK, Herr Berger, vom 28.09.1994. Telefongespräch mit Herrn Lunkewitz über die Plusauflagen. Mitteilung an Herrn Lunkewitz, dass der Aufbau-Verlag nicht OEB der SED, sondern OEB des Kulturbunds war und er daher eine vermögenslose Hülle erworben hat.
Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 5.10.1994 an die THA. Hinweis auf die Mitteilung von Herrn Berger, UK. Vorwurf der gescheiterten Privatisierung wegen der fehlenden Identität der verkauften Gesellschaft mit dem Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. Nichtigkeit bzw. Vermögenslosigkeit der verkauften GmbH. Aufforderung zur Übernahme aller entstandenen und noch entstehenden Schäden. Aufforderung zur Erfüllung des Kaufvertrages.
Rechtsgutachten des RA Schrader vom 24.10.1994 zur Identität des Aufbau-Verlags mit dem Ergebnis, dass der Verlag weiterhin Eigentum des Kulturbund e. V. ist und die Kaufverträge nicht erfüllt sind.
Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 15.11.1994 an die THA. Aufforderung, den Übergang des Verlages in Volkseigentum zu belegen. Beschreibung möglicher Schäden durch die fehlende Identität der GmbH und die Nichterfüllung der Kaufverträge. Aufforderung zur Erfüllung der Verträge. Dringender Rat, mit dem Kulturbund die Übertragung des Aufbau-Verlages zu vereinbaren.
Schreiben der THA vom 21.11.1994 an die BFL-Beteiligungsgesellschaft. Zurückweisung der Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche. Darlegung des Übergangs in Volkseigentum durch Eintragung in HRC im Jahre 1955 als volkseigener Betrieb. Hinweis auf vertragliche Regelungen zu Gewährleistung und Haftung. Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eventuelle Rechte der GmbH 1945 an die durch Umwandlung entstandene GmbH 1990 zu übertragen.
Schreiben der THA vom 2.12.1994 an die BFL-Beteiligungsgesellschaft. Angebot zur Abtretung der Geschäftsanteil der Aufbau-Verlag GmbH 1945 an die durch Umwandlung entstandene Aufbau-Verlag GmbH 1990. Für den Fall, das die Rechtsansicht der BFL zutrifft, Übernahme der durch eine Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Schäden.
Entwurf vom 2.10.1994 einer Vereinbarung zur die Beilegung des Streits über die Privatisierung des Aufbau-Verlages. Vorbehaltlich der Zustimmung der UK Angebot auf Übertragung der Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945. (Keine Einbeziehung des Kulturbunds.) Schadensersatz nur bei rechtskräftiger Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der THA.
Schreiben des RA Schrader an die Präsidentin der THA. Vergleichsvorschlag zur Beilegung des Streits um die Privatisierung des Aufbau-Verlages. Androhung der gerichtlichen Geltendmachung.
Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 4.01.1995 an die BVS. Beschwerde über die Verzögerte Vorlage des vereinbarten Rechtsgutachtens. Vorwurf, es läge bereits ein Gutachten vor, dass aber nicht genehm sei und daher werde jetzt ein Gefälligkeitsgutachten angefertigt.
Schreiben der BVS vom 4.01.1994 an die BFL-Beteiligungsgesellschaft. Zurückweisung des Vorwurfs, dass bereits ein nicht genehmes Gutachten vorläge. Bitte, bei der bisherigen fairen Verhandlungsführung zu bleiben und der BVS nicht unlauteres Verhalten vorzuwerfen.
Schreiben des Gutachters Dr. Hohmann vom 13.12.1995 an die THA zur Übersendung des Vermerks über die rechtliche Entwicklung des Aufbau-Verlages. Die THA "stehe auf verlorenem Posten", wenn sie behaupte, der Aufbau-Verlag sei Volkseigentum gewesen.
Gutachten Dr. Hohmann vom 13.12.1994 mit dem Ergebnis, dass der Aufbau-Verlag nie in Volkseigentum war und daher die Privatisierung des Verlages gescheitert ist.
Rechnung Prof. Dr. Schlink vom 6.03.1995 an die BVS für das unter Mitarbeit von Dr. Hohmann erstellte Gutachten zu Rechtsfragen beim Aufbau-Verlag.
Schreiben der BVS vom 12.10.1995 an Herrn Dr. Hohmann. Hinweis, dass das Gutachten "unter unserer Mitarbeit" (der BVS) entstanden ist.
Schreiben der BVS vom 18.09.1995 an die Unabhängige Kommission. Anfrage zur Vermögenszuordung der Grundstücke Französische Straße 32/33.
Telefonnotiz der UK vom 4.10.1995. Gespräch mit der BVS Sondervermögen bez. der Anfrage vom 18.09.1995 bez. der Eigentumszuordnung Aufbau-Verlag. Hinweis auf Prozessrisiko Lunkewitz. Nur Beantwortung der Frage 1, die restlichen Fragen zur Entstehung von Volkseigentum lägen nicht in der Zuständigkeit der UK.
Schreiben der UK vom 4.10.1995 an die BVS Sondervermögen. Bestätigung des wirksamen Eigentumserwerbs der Grundstücke Französische Straße durch den Aufbau-Verlag im Jahre 1966.
Schreiben des RA Braun vom 27.09.1995 an die BVS. Mitteilung, dass in dem streitigen Verfahren vor dem Registergericht zur Löschung des Umwandlungsvermerks betreffend den Aufbau-Verlag der RA Schrader als Bevollmächtigter der Aufbau-Verlag GmbH inkriminierende Unterlagen vorgelegt hat, die aus den Akten der UK stammen sollen. Darin wird dargelegt, dass die BVS und die UK seit langem davon ausgehen, dass der Aufbau-Verlag nie in Volkseigentum gestanden hat. Die Richterin beim AG sei mehr als verärgert.
Schreiben des RA Braun vom 6.10.1995 an die BVS. Darstellung der von RA Schrader vorgelegten Urkunden. Anfrage, ob nicht die Möglichkeit besteht - auch für das Zivilverfahren vor dem LG Berlin - eine Erklärung der UK zu erhalten, dass die damaligen Erkenntnisse nur vorläufige waren oder die die vorgelegten Aktenauszüge in sonstiger Weise relativieren.
Enthält handschriftliche Eiltvermerke und Telefonnummer Herr Berger
Kurzmitteilung der BVS vom 9.10.1995 an Herrn RA Braun. Bitte um Kontaktaufnahme mit der BVS Sondervermögen bez. der Erklärung der UK. "Es ist vor allem darauf abzustellen, dass Herr Berger eine "Privatmeinung" vertritt."
Vermerk der UK vom 9.10.1995 zur eigentumsrechtlichen Zuordnung des Aufbau-Verlages zum Kulturbund.
Widerruf aller bisherigen Ermittlungsergebnisse und Darlegungen. Das Abkommen vom 13.12.1963 sei bisher unzutreffend gewürdigt worden. Durch das Abkommen wurde der Aufbau-Verlag mit dem Verlag Rütten & Loening und dem Volksverlag Weimar zusammengefasst. "Im Rahmen dieses Fusionsvorganges ist das Eigentum an dem daraus entstehenden Gesamtverlag auf die SED übergegangen."
Schriftsatz des RA Braun vom 6.11.1995 zum Prozess BFL-Beteiligungsgesellschaft u. a. vs. BVS beim LG Berlin. Vorlage des Vermerks Berger vom 9.10.1995 als Beleg dafür, dass die UK die vorherige unzutreffende Rechtsauffassung zum Eigentum am Aufbau-Verlag aufgegeben habe.
Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995. Abweisung der Klage der Investoren auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Urteil des Kammergerichts vom 5.05.1998. Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995
Beschuss des BGH vom 2.6.1999. Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des KG vom 5.05.1998
Schreiben des Kulturbund e. V. vom 1.03.1995 an die BVS. Übersendung der Anfechtungserklärung vom 28.02.1995 bez. der Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages.
Schreiben der BVS Sondervermögen vom 6.03.1995 an die Unabhängige Kommission. Übersendung des Entwurfs eines VA zur Nichtzustimmung zum Vertrag vom 28.02.1995 zwischen Lunkewitz und Kulturbund über den Verkauf des Aufbau-Verlages.
Bitte um die Erteilung des Einvernehmens durch Eilentscheidung.
FAX der BVS Sondervermögen an die UK. Entwurf des VA der BVS Sondervermögen mit Ablehnung der Zustimmung zum Kaufvertrag vom 28.02.1995
Telefonvermerk Berger vom 7.03.1995. Information für Prof. Papier über Hintergrund des VA. Klage Lunkewitz gegen BVS wg. Aufbau-Verlag.
Fax der UK, Herr Berger, vom 8.03.1995, 9 Uhr 50, an den Vors. der UK Prof. Papier. Übersendung des Entwurfs des VA der BVS
Gesprächsnotiz UK, Berger, vom 8.03.1995, 11 Uhr. Prof. Papier trifft die vorgeschlagene Entscheidung.
Schreiben der UK datiert vom 7.03.1995, übermittelt am 8.03.1995. Einvernehmenserklärung der UK zur Ablehnung der Zustimmung zum Vertrag vom 28,02.1995 zwischen Lunkewitz und Kulturbund über den Aufbau-Verlag.
Fax der UK vom 8.03.1995, 13 Uhr 57, Übersendung der Eilentscheidung der UK an die BVS Sondervermögen.
VA der BVS vom 9.03.1995 gegen den Kulturbund. Ablehnung der Zustimmung zum Vertrag vom 28.02.1995.
Schreiben der BVS Sondervermögen vom 10.03.1995 an die UK mit Übersendung des erlassenen VA gegen den Kulturbund.
Schreiben der BVS vom 14.11.1996 an den Kulturbund wegen Zusatzvertrags zum Vertrag vom 28.02.1995. Verlangen auf Herausgabe, da der Aufbau-Verlag zweifellos zum Altvermögen des Kulturbunds gehört.
Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem VG Berlin am 29.11.1999. Anregung des Gerichts, durch die Erklärungen der Beklagten, dass eine Zustimmungserfordernis nicht besteht, die Klage zu erledigen.
Erklärung der UK vom 14.12.1999 mit Zustimmung zu den Prozesserklärungen der BVS, dass eine Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages durch den Kulturbund an Herrn Lunkewitz nicht erforderlich ist.
Schreiben der BVS an das VG Berlin. Einverständniserklärung des Vorstand der BVS vom 17.12.1999 zur Prozesserklärung der BVS.
Schreiben der RAe Hauck vom 9.05.2008 an die BVS. Anzeige der Vertretung des Klägers. Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 3.03.2008 zur Rechtsnachfolge des Aufbau-Verlages und die gescheiterte Privatisierung. Aufforderung zu Verhandlungen über die Schadensregulierung.
Beschluss des AG Charlottenburg vom 2.06.2008. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Aufbau-Verlagsgruppe GmbH
umfangreiches Rechtsgutachten von RA Dr. Chr. Frantzen vom 15.12.2009 zur Nichtigkeit der Verträge vom 18./27.09.1991 und 24.11.1992 wegen Beurkundungs- und Formmangel, nebst Anlagen dazu.
Bürgschaftsurkunde zugunsten der Berliner Bank. Ausgestellt von Herrn Bernd F. Lunkewitz am 29.07.2002 über 2.556.654,94 EUR zur Sicherung von Kreditverbindlichkeiten der Aufbau-Verlag GmbH.
Anspruchsschreiben der Berliner Bank vom 30.05.2008 an Herrn Lunkewitz mit der Forderung zum Ausgleich der Verbindlichkeiten der Aufbau-Verlag GmbH aus Inanspruchnahme der Bürgschaft in Höhe von 2.159.147,57 EUR.
Schreiben des AG Charlottenburg vom 21.01.2009 an den Kläger. Auszug aus der Insolvenztabelle.
Schreiben des AG Charlottenburg an die BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH. Auszug aus der Insolvenztabelle.
Schreiben des Insolvenzverwalters vom 24.04.2009 an den RA Schrader. Anmeldung von Ansprüchen in Höhe von 4,32 Mio EUR aus einem Finanzplankredit.
Beschluss des BGH vom 11.02.2008 zum Revisionsverfahren Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vs. Lunkewitz. Streitwertfestsetzung auf 5.000.000 EUR
Notarielle Urkunde vom 27.09.1991. Vereinbarung zur Abberufung und nur mit Zustimmung der THA möglichen Bestellung von Herrn Faber zum Geschäftsführer des Aufbau-Verlages.
Aktennotiz Dr. Albrecht Greuner über Telefonat mir Herrn Clemens Molinari nach Abschluss des Vertrages am 27.09.1991. Bericht über die wesentlichen Vertragsinhalte und die Vereinbarung bez. Dr. Faber.
Notarielle Urkunde vom 29.10.1945. Angebot der Gesellschafter Gysi, Wilhelm und Schiele auf Abtretung ihrer Geschäftsanteil an der Aufbau-Verlag GmbH an den Kulturbund.
Historischer Auszug aus dem Handelsregister B für die Interflug Gesellschaft für internationalen Flugverkehr mit beschränkter Haftung
Notarielle Urkunde vom 14. Juni 1990. Abtretung der Geschäftsanteile an der Interflug GmbH an die Treuhandanstalt.
Protokoll der Gesellschafterversammlung der Interflug GmbH vom 8.03.1991 durch den alleinigen Gesellschafter Treuhandanstalt. Auflösungsbeschluss für die Gesellschaft. Bestellung eines Liquidators.
Schreiben der BSV GmbH vom 22.09.2005 als Liquidator der Interflug an das Amtsgericht Charlottenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1965
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1970
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahr 1975
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1980
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseignene Verlage im Jahre 1982
VA der BVS gegen den Kulturbund e. V. zur Einziehung von EUR 2.228.529,74 aus dem Altvermögen des Kulturbunds.
Antrag des am 3.07.1945 gegründeten Kulturbunds vom 27.03.1990 an das Vereinigungsregister zur Registrierung als Verein gemäß § 22 Vereinigungsgesetz.
Urkunde vom 18.05.1990 des Stadtgerichts Berlin Mitte über die Registrierung des Kulturbund e. V. unter der Nummer 186 im Vereinigungsregister. Die Vereinigung ist damit rechtsfähig.
Auszug aus dem Jahrgang 1967 der Zeitschrift Neue Justiz. Grundsatzurteil zur Gesetzesbindung der Gerichte.
Historischen Auszug aus dem Register C der Volkseigenen Wirtschaft für den Aufbau-Verlag, bzw. den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. 1955 bis 19.12.1990.
Protokoll vom 10.04.1965 zur Rechenschaftslegung des Aufbau-Verlages für das Geschäftsjahr 1964 vor der HV Verlage und dem Kulturbund am 24.02.1965
Protokoll vom 23.03.1985 zur Rechenschaftslegung des Aufbau-Verlages für das Geschäftsjahr 1984 vor der HV Verlage und dem Kulturbund am 25.02.1985
Protokoll vom 5.04.1988 zur Rechenschaftslegung des Aufbau-Verlages für das Geschäftsjahr 1987 vor der HV Verlage und dem Kulturbund am 24.02.1988.
Historischer Auszug aus dem Register C der Volkseigenen Wirtschaft für den Verlag Rütten & Loening vom 1954 bis zum 10.06.1991.
Historischer Auszug aus dem Handelsregister B für den Verlag Rütten & Loening 1990
Abschrift eines Briefes von Dr. Joseph Goebbels vom 8.04.1024 an den Verlag Rütten & Loening
Notarielle Urkunde vom 24.03.1952. Gesellschaftsvertrag der Rütten & Loening GmbH. Gesellschafter Volk & Welt GmbH, Ilse Manske-Kraus, Kurt Lemmer.
Restitutionsantrag Heinrich Oswalts vom 3.10.1990 für den Verlag Rütten & Loening.
Bestätigungsschreiben vom 9.01.1990 an Herrn Oswalt mit Registrierung des Restitutionsantrags beim LaroV Berlin.
Vergleichsvertrag vom 8.07.1999 zwischen BVS Sondervermögen und Kulturbund e. V. über das Altvermögen des Kulturbunds. Ausgenommen davon der Aufbau-Verlag.
Schreiben der BVS vom 20.04.2010 an den Notar G.A. Schenckel. Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e.V. nach dem Kulturbund der DDR.
Schreiben der BVS an das Amtsgericht Leipzig mit der Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. nach dem Kulturbund der DDR.
Schreiben der RA Rost. Geltendmachung von Forderungen aus Eigenkapitalrecht in Höhe von 512.922,71 EUR gegen Herrn Lunkewitz.
Schreiben der RA Rost. Forderung des Insolvenzverwalters in Höhe von 1.713.000 EUR aus Eigentkapitalrecht gegen die BFL Beteiligungsgesellschaft und Herrn Lunkewitz.
Schreiben der PDS vom 10.04.1995. Bestätigung, dass der Aufbau-Verlag nie Eigentum der SED war.
Beschluss des BGH vom 27.09.2010. Hinweis zur Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Ffm vom 27.07.2010. Bestätigung der Umwandlung der Aufbau-Verlag GmbH 1945 in einen OEB des Kulturbundes der erst mit Ablauf des 2.10.1990 untergegangen ist.
Schreiben des Druckerei- und Verlagkontors vom 19.01.1961 an den Aufbau-Verlag zur Übersendung des Entwurfs des Statuts.
Schreiben des Aufbau-Verlages vom 4.02.1961 an den Kulturbund. Übersendung des Verlagsstatuts mit der Bitte um Unterschrift.
Schreiben des Druckerei- und Velagskontors vom 3.03.1961 an den Aufbau-Verlag. Übersendung des unterzeichneten Verlagsstatuts.
Schreiben der Roland Berger Unternehmensberatung vom 21.05.1991 an die THA. Privatisierungskonzept für die Verlage Aufbau und Rütten & Loening.
Urteil des OLG Hamm vom 9.10.1962 in der Sache Rütten & Loening vs. Rütten & Loening
Urteil des LG Bielefeld vom 1.93.1962 in der Sache Rütten & Loening vs. Rütten & Leoning
Schreiben der Senatsverwaltung Berlin vom 3.09.1991 an die THA wegen Restitutionsantrag des Kulturbunds und anderer Parteien auf das Grundstück Französische Straße. Vermerk der THA: "nichts zu veranlassen, Verkauf ohne Grundstücke."
Schreiben der Senatsverwaltung Berlin vom 6.09.1991 an die THA zur Restitutionsanträgen auf die Grundstücke Französische Straße 32/33
Notarielle Urkunde vom 18.09.1991. Kaufvertrag über die Grundstücke Französische Straße 30/33 zwischen der Aufbau-Verlag GmbH i. A. und der THA.
Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 2.97.1990 and die THA. Antrag auf Eintragung in das Handelsregister B als GmbH i. A.
Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 24.07.1990. Übersendung der Vermögensaufstellung des Verlages und andere Unterlagen.
Schreiben der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A. vom 13.07.1990 an die THA. Übersendung der Vereinbarung vom 9.07.1990 über den Autorenrat des Verlages.
Schreiben der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A. vom 1.10.1990 zur Übersendung von Unterlagen.
Schreiben der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A. vom 7.01.1991. Anforderung von Liquiditätskrediten. Darlegung der wirtschaftlichen Lage des Verlages.
Biographische Angaben zu Dr. Hans Richter, Leiter der Stabsstelle für besondere Aufgaben bei der THA
Notarielle Urkunde vom 18.09.1991. Geschäftsanteils- und übertraggungsvertrag zwischen der BFL-Beteiligungsgesellschaft und der THA über die Anteile an der Aufbau-Verlag GmbH i. A. und der Rütten und Loening GmbH i. A.
Schreiben der RA Frost an den RA Schrader. Kapitalersatzrechtliche Forderungen an Herrn Lunkewitz in Höhe von 512.922,71 EUR.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2002. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Herrn Dempewolf gegen den Beschluss des BGH vom 9.01.2002 und das Urteil des Kammergerichts vom 26.10.2000.
Auszug vom 8.03.2011 aus der Handelsregistereintragung der Aufbau-Liquidationsgesellschaft mbH
Beschluss des Kammergerichts vom 18.07.1997 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Auf Antrag von Herrn Lunkewitz wird der THA und dem Kulturbund der Abschluss von Vereinbarungen mit bestimmten Inhalten bezüglich des Aufbau-Verlages untersagt.
Notarielle Urkunde vom 5.05.1994. Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der THA und der BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH über die Geschäftsanteile an der Leipziger Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH. Diese Gesellschaft ist alleiniger Gesellschafter der Gustav Kiepenheuer Verlag GmbH und der Sammlung Dieterich Verlagsgesellschaft mbH.
Schriftsatz vom 1.07.2011 des RA Dr. Frantzen zum Kammergericht. Tatbestandsberichtigungsantrag zum Urteil des Kammergerichts vom 10.02.2011
Schriftsatz des RA Dr. Siegmann zum BGH. Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kammergerichts vom 10.02.2001
Urteil des BGH vom 22.09.1992 zur Übertragung nicht (mehr) existierender Rechte.
Beschluss des BGH vom 12.07.2011 zur Zurückweisung der Revision der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH (vertr. durch den Insolvenzverwalter) und deren Streithelfer BVS, Strien und Marquart gegen das Urteil des OLG Ffm vom 12.07.2007.
Die Aufbau-Verlag GmbH 1945 ist durch Eintragung in HRC im Jahre 1955 wirksam in einen OEB (des Kulturbundes) umgewandelt worden und damit zum Zeitpunkt des Beitritts (Ablauf des 2.10.1990) untergegangen.
Schreiben des RA Schrader vom 9.05.2008 zur Anmeldung von Ansprüchen des Klägers gegen die BVS
Gesetzblatt der DDR vom 10.04.1952. Vierte Durchführungsbestimmung ... als Rechtsgrundlage für die Eintragung der Aufbau-Verlag GmbH in HRC
Auszug aus "Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR Betriebe", Nomos Verlag, bezüglich Aufgaben und Struktur der "Stabstelle für besondere Aufgaben" beim Vorstand der THA
Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 25.03.1955 an den Magistrat von Groß Berlin mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in HRC als "Unternehmen des Kulturbunds"
Auszug aus der Bundestagsdrucksache 15/1777, Bericht der Unabhängigen Kommission vom 9.10.2003. Tabelle mit Angaben über die Zahl der in Rechtsträgerschaft der Parteien und Massenorganisationen oder deren Eigentum befindlichen Grundstücke. Ausführungen zum Kulturbund/Aufbau-Verlag und dem Rechtsstreit.
Schreiben des ZK der SED vom 27.10.1969 zum 125jährigen Bestehen des Verlages Rütten & Loening.
Fax der BVS Sondervermögen vom 11.10.1995 an Herrn RA Braun. Übermittlung der originalen Seite 4 der Anlage 2
Schriftsätze des RA Braun an das LG Berlin vom 6.11.1995 und das AG Charlottenburg vom 20.10.1995:
Vorlage der von ihm auf Verlangen der BVS verfälschten Seite 4 der Anlage 2 als Beweis für das Eigentum des SED am Aufbau-Verlag. Die Angaben zu allen Grundstücken außer denen des Aufbau-Verlages wurden gelöscht. Darunter auch die Angaben für das Grundstück Taubenstraße 10 des Verlags Kultur und Fortschritt, der unstreitig Eigentum der DSF war.
Rechstprechung des BGH zur objektiven Unmöglichkeit der Übertragung eines nicht (mehr) bestehenden und aus Rechtsgründen nicht mehr möglichen Rechts.
Auszug aus der Bundestagdrucksache 13/11353. Bericht der Unabhängigen Kommission vom 24.08.1998.
Stand Darlehensverrechnungskonto Lunkewitz/BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH
Liste mit einer Zusammenfasssung des bisherigen ergänzenden oder zusätzlichen Sachvortrags der Klägers, der in den bisherigen Verfahren noch nicht erbracht werden konnte.
Rechnung vom 12.02.2013 des Antiquariats Ahrends & Hamacher für die Dokumentation der THA 1990 bis 1994
Auszug aus der Dokumentation 1990 bis 1994 der Beklagten. Grundsätze der Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Kommission
Auszug aus der Dokumentaton 1990 bis 1994 der Beklagten. Aufgaben der Stabstelle
Liste der wichtigsten vertragswesentlichen Sachverhaltsinformationen, die von der Beklagten nicht oder falsch mitgeteilt wurden.
Schreiben des Bundessekretärs des Kulturbunds vom 12.04.1957 an den Präsidenten des Kulturbunds, Minister für Kultur J. R. Becher, zur Entlassung Walter Janka
Kopien von Überweisungsträgern aus dem Jahre 1965 für Gewinnauszahlungen des Aufbau-Verlages vom Ministerium für Kultur, HV Verlage an den Kulturbund.
Haushaltsplan 1971 für das Bundessekretariat des Kulturbunds mit Gewinnabführung Aufbau-Verlag
Auszug aus der Bundestagdrucksache 13/11353. Bericht der Unabhängigen Kommission. Kulturbund
Schreiben des ZK der SED Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe vom 19.12.1985 an den Kulturbund. Bestätigung des Finanzplans mit Verlagsabführungen in Höhe von 1.690.000 M der DDR.
Schreiben 27.10.1969 des Ministers für Kultur an den Verlag Rütten & Loening. Gratulation zum 125jährigen Bestehen des Verlages.
Auszug aus dem Buch "125 Jahre Rütten & Loening", 1844 - 1969, Verlag Rütten & Loening
Schreiben des Druckerei- und Verlagkontors vom 8.02.1956 an den Vorstand der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft. Darlegung der Eintragung in HRC bei unverändertem Eigentum.
Abkommen vom 27.02.1964 zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft zur Verwaltung des Verlages Kultur und Fortschritt
Auszug aus der Bundestagdrucksache 13/5376 Bericht der Unabhängigen Kommission vom 1.08.1996. Darstellung der Vorgänge um die VOB Union und Heilung des Vertrages mit der FAZ.
Auszug aus Zip 2/92 Rechtsprechung zum Recht der neuen Bundesländer. Keine Möglichkeit der formwechselnden Umwandlung von zu Vermögen der ehemaligen Parteien der DDR gehörenden Unternehmen in Kapitalgesellschaften. LG Berlin vom 6.12.1991.
Schreiben vom 11.02.1994 der BVS Sondervermögen an die Aufbau-Verlag GmbH. Amtliche Auskunft zum Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 29.12.1993 über die Eigentumsverhältnisse am Aufbau-Verlag. Bestätigung, dass die PDS sich lediglich als Eigentümerin geriert hat. Der Aufbau-Verlag war bereits im März 1990 in Volkseigentum. Die BVS ist allen Verpflichtungen aus den Verträgen nachgekommen.
Handschriftliche Anmerkung vom 14.0.2.1994: "Dieser Entwurf wurde heute wörtlich mit H. Berger, UK, und H. Dr. Fischer, VM Z 1, abgestimmt."
Schriftsatz vom 25.10.2012 des RA Dr. Siegmann an den BGH in Sachen Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vs BVS. Anhörungsrüge zum Beschluss der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH.
Beschluss des BGH vom 20.11.2012. Zurückweisung der Anhörungsrüge der Aufbau-Liquidationsgesellschaft.
Schriftsatz vom 12.11.2012 des RA Dr. Siegmann. Verfassungsbeschwerde der Aufbau-Liquidationsgesellschaft gegen den Beschluss des BGH vom 9.10.2012 und das Urteil des Kammergerichts vom 10.02.2011
Enteignungsurkunde vom 15.07.1948 der Landesregierung Brandenburg bezüglich des Verlages Rütten & Loening, Potsdam
Urteil des BGH vom 16.03.2012 zum Rückgabeanspruch nach § 985 BGB für einen vor 1945 verfolgungsbedingt entzogene Vermögenswert, wenn der Eigentümer erst nach Ablauf der Frist für die Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs von seinem Verbleib Kenntnis erlangt hat.
Gesetz Nr. 59. Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte. Beilage Nr. 9 zum Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 18. Dezember 1947.
Ausführungsverordnung zu Artikel 59 (Zuständigkeit) des Rückerstattungsgesetzes vom 2.11.1948. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 13.09.1948
Schreiben der Geheimen Staatspolizei an den Oberfinanzpräsidenten in Frankfurt. Betrifft: Einziehung des Vermögens des Juden Wilhelm Ernst Israel Oswalt.
Schreiben vom 27.02.1956 der Frau Johanna Becker an das Wiedergutmachungsamt der Stadt Iserlohn. Erklärung zur Kenntnis über den Verbleib von Rütten & Loening
Beschluss vom 10.04.1951 des Wiedergutmachungsamtes Berlin. Zurückweisung des Antrags Dr. Neumann auf Rückerstattung Rütten & Loening.
Schreiben vom 18.04.1990 des Ministeriums für Kultur an den Aufbau-Verlag. Übersendung des von der PDS unterzeichneten Übergabeprotokolls. Hinweis, dass die einseitige Erklärung auf Seite 2 nicht akzeptiert wird.
Arbeitsrichtlinie Nr. 3 vom 6.01.1964 des stellv. Verlagsleiters des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar und der Verlages Rütten & Loening. Feststellung, dass der Verlag Rütten & Loening auch nach Angliederung an den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar als juristische Person bestehen bleibt.
Schreiben vom 2.01.2014 der Staatsbibliothek Berlin an die BFL Beteiligungsgesellschaft mbH zur Übersendung einer Festplatte mit Daten des Archivs des Aufbau-Verlages.
Zusammenfassende Darstellung zur Widerlegung der aufgelisteten Thesen der Beklagten zur Abweisung der Klage im Schriftsatz vom 9.10.2013 Blatt 27 / Blatt 28.
Beschluss des Kammergerichts vom 16.12.2013. Anordnung zur Löschung des Vermerk "enstanden durch Umwandlung des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar" in HRB und HRC. Feststellung, dass Zweifel am dem über die Wende hinaus fortbestehenden Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag nicht mehr bestehen. Die in HRB eingetragene Aufbau-Verlag GmbH i. A. ist eine nicht existierende Scheingesellschaft. Die Aufbau-Verlag GmbH HRB 35991 ist nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages des Kulturbunds sondern eine vermögenslose Neugründung.
Der Kläger hat vom Kulturbund e.V. mit Vertrag vom 21.12.1995 den Aufbau-Verlag erworben und später (2008) an Dritte übertragen.
Organigramm des Sekretariats der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Auszug aus der Bundestragdrucksache 13/11353. Bericht der Unabhängigen Kommission.
Schreiben vom 8.03.1991 der THA, Dr. Greuner, an den Vertreter des Kulturbunds, Herrn RA Dr. Glücksmann. Die THA muss sich auf den Standpunkt stellen, dass die Gründung des Aufbau-Verlages als GmbH i. A. rechtens ist. Mit einer Rückgabe an den Kulturbund habe er sich nicht zu befassen.
Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Ffm am 18.06.1993. Jacobsohn/Weltbühne GmbH
Schriftsatz vom 19.06.2014 des RA Schrader an das Amtsgericht Charlottenburg. Hinweis, dass der wissentlich falsche Vortrag der Beklagten in der Registersache - Fälschung der Seite 4 der Anlage 2- sorgfältig mit verschiedenen Abteilungen der Beklagten und dem angeblich "neutralen Gutachter" abgestimmt wurde.
BGH Beschluss VIII ZR 382/11 vom 9. Oktober 2012 zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Aufbau-Liquidationsgesellschaft mbH
KPMG Schriftsatz vom 24. Februar 2014 an das AG Charlottenburg in der Registersache Aufbau-Liquidationsgesellschaft mbH. Einwendungen gegen die beabsichtige Löschung des Umwandlungsvermerks in HRB und HRC bezüglich des Aufbau-Verlag.
Verwaltungsgericht Berlin Beschluss vom 19. Februar 2007 zur notwendigen Beiladung der BVS und der Firma Rütten & Loening zum Rechtsstreit Imbsweiler.Oswalt ./. Bundesrepublik wegen der Restitution des Verlages Rütten & Loening.