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Anlagenspiegel
und Chronologie:

Anlagen des Beklagten

Anlage B01

Auszug aus dem Handelsregister C vom 23.01.1990 für den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar

Anlage B02

Fotokopie des Einbands der Registerakte des Aufbau-Verlags mit Beschriftungen und Stempelabdrucken

Anlage B03

Auszug aus der Drucksache 13/11353 Bericht der Unabhängigen Kommission vom 24.8.1998 an den Deutschen Bundestag mit Festellungen zum Aufbau-Verlag.

Anlage B04

Textteil des Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage, vorgelegt von der HV Verlage ím Ministerium für Kultur.

Anlage B05

2 Seiten Auszug aus dem Textteil Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1965.

Anlage B06

Schreiben der Zentralen Revisionskommission Finanzverwaltung und Parteibetriebe vom 12.05.1983 über die Anleitung und Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage 

Anlage B07

Schreiben der HV Verlag an das ZK der SED vom 25.04.1988

Anlage B08

Schreiben des Ministeriums für Kultur vom 10.01.1990 an die SED/PDS zur Beendigung der Verwaltung der parteieigenen Verlage durch die HV Verlage

Anlage B09

Vorlage des Herrn Höpke vom 10.01.1990 an das Präsidium der SED/PDS zur Behandlung der parteieigenen Verlage. Bezug auf den Aufbau-Verlag

Anlage B10

Schreiben der SED/PDS, Gregor Gysi, vom 29.01.1990 an das Ministerium für Kultur zur Behandlung der organisationseigenen Verlage der SED/PDS

Anlage B11

Protokoll einer Beratung im Parteivorstand der SED/PDS mit Beschlüssen zur Behandlung des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening und der Übergabe in Volkseigentum

Anlage B12

Rechtsträgernachweis des Aufbau-Verlages vom 1.05.1955 zum Grundstück Französische Strasse 32

Anlage B13

Tauschvertrag vom 27.07.1966 zwischen SED und Min. d. Finanzen über Grundstücke. Darunter das Grundstück Französische Strasse 32 in Berlin, dargelegt durch die Seite 4 der Anlage 2, auf der nur dieses Gründstück aufgeführt ist. 

Anlage B14

Grundbuchblatt vom 26.08.1981 bez. Grundstück Französische Straße 32

Anlage B15

Urteil des BVwG vom 25.11.2009 in der Restitutionssache Rütten & Loening

Anlage B15a

Schreiben des VG Berlin vom 27.04.2010. Anregung zur Rücknahme der Klage bez. Restitution Rütten & Loening

Anlage B16

Antrag der "Aufbau-Verlag GmbH i. A." vom 8.01.1991 auf Eintragung einer "Rütten & Loening GmbH i. A." in HRB

Anlage B17

Schreiben des RA Glücksmann mit der Erklärung zu den Bedingungen der Zustimmung des Kulturbunds zum Verkauf der "Aufbau-Verlag GmbH"

Anlage B18

Schreiben des Kulturbund e. V. an die THA mit der Bestätigung der Zustimmung zum Verkauf der "Aufbau-Verlag GmbH"

Anlage B19

Kopie eines Artikels im SPIEGEL 3/93 über den Aufbau-Verlag, dessen Verleger, den Grundstücksverkauf

Anlage B20

unbenannte Liste vom 6.07.2007 über Zahlungen der THA wegen der Plusauflagen

Anlage B21

Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 22.10.1991 zum Aufbau-Verlag und Rütten & Loening.

Anlage B22

Schreiben des Sekretariats der Unanhängigen Kommission an die Staatsanwaltschaft I Berlin. Darlegung von Befragungen zur Kenntnis über die Entwicklung der Eigentums am Aufbau-Verlag bei Mitarbeitern der UK, der THA und der SED. 

Anlage B23

Auszug aus der Drucksache 15/1777 Bericht der Unabhängigen Kommission vom 9.10.2003 an den Deutschen Bundestag. Darlegungen zum Kulturbund und zum Aufbau-Verlag.

Anlage B24

Gegendarstellung vom 16.05.2008 von Prof. Dr. Bernhard Schlink zu einem Artikel vom 27.3.2008 im Magazin Buchmarkt über den "Aufbau-Krimi"

Anlage B25

Rechtsgutachten vom Jan. 1995 von Prof. Dr. Bernhard Schlink unter Mitarbeit von Herrn Dr. Hohmann zur Identität der unter 35991 HRB eingetragenen und an die BFL-Betiligungsgesellschaft verkauften Aufbau-Verlag GmbH mit der 1945 gegründeten Aufbau-Verlag GmbH des Kulturbunds.

Anlage B26

Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft an den Präsidenten der THA vom 25.09.1995

Anlage B27

Presseerklärung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 2.06,2009

Anlage B28

Gutachten des Insolvenzverwalters zur Insolvenz der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 28.08.2008

Anlage B29

Kopie des Kauf- und Übertragungsvertrages vom 28.02.1995 zwischen dem Kläger und dem Kulturbund e. V. über die Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945

Anlage B30

Auszug aus dem Vereinsregister bez. des Kulturbund e. V.

Anlage B31

Kopie der Nachtragsurkunde zum Kaufvertrag vom 28.02.1995 zwischen dem Kläger und dem Kulturbund e. V.

Anlage B32

Kopie eines Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 2.06.2008 ("offener Brief Strien") zur Insolvenz der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH

Anlage B33

Urteil des LG Ffm vom 20.07.2005 mit der Feststellung der Umwandlung der Aufbau-Verlag GmbH 1945 in einen OEB des Kulturbunds und Erlöschens der GmbH im Jahre 1955.

Anlage B34

Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des LG Ffm vom 20.07.2005 durch das Urteil des OLG Frankfurt vom 12.07.2007.

Anlage B35

Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995. Abweisung der Klage der BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH u. a. gegen die THA auf Erfüllung der Kaufverträge über den Aufbau-Verlag

Anlage B36

Urteil des Kammergerichts. Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995

Anlage B37

Beschluss des BGH vom 2.06.1999. Nichtannahme der Revision bez. der Urteile des LG und KG.

Anlage B38

Beschluss des Bundesverfasssungsgerichts. Nichtannahme der Beschwerde

Anlage B39

Urteil des LG Berlin vom 14.10.1999. Abweisung der Klage Dempewolf vs. BVS

Anlage B40

Urteil des Kammergerichts im Rechtsstreit Dempewolf vs. BVS. Zurückweisung der Berufung

Anlage B41

Urteil des VG Berlin vom 9.12.2000. Abweisung der Feststellungsklage Kulturbund und Herr Lunkewitz gegen die BVS.

Anlage B42

Urteil des OVG Brandenburg. Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des VG Berlin.

Anlage B43

Urteil des LG Berlin vom 20.10.2009. Abweisung der Klage der Aufbau-Liquidationsgesellschaft vs. BVS

Anlage B44

2. Zwischenbericht des Insolvenverwalters vom 5.06.2010 zum Insolvenzverfahren der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH

Anlagen des Klägers

Anlage K00

Gliederung zur Klageschrift vom 29.12.2009

Anlage K01

Kaufvertrag vom 21.12.1995 zwischen dem Kulturbund e.V. und Herrn B. F. Lunkewitz über den Geschäftsbetrieb und das Vermögen der Aufbau-Verlag GmbH 1945 oder ihrer Rechtsnachfolger

Anlage K02

Beschluss des BGH vom 3.03.2008. Zurückweisung der Revision der Beklagten und der BVS gegen das Urteil des OLG Ffm vom 17.08.2006

Anlage K03

Hinweisbeschluss des BGH vom 10.12.2007 zur Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Ffm vom 17.08.2008

Anlage K04

Urteil des OLG Ffm vom 17.08.2006

Anlage K05

Urteil des LG Ffm vom 18.11.2005. Feststellung, dass der Aufbau-Verlag über die Wende in der DDR hinaus Eigentum des Kulturbund e. V. geblieben und von ihm durch den Vertrag vom 21.12.1995 wirksam auf Herrn Lunkewitz übertragen worden ist.

Anlage K06

Auszug vom 27.06.2006 über die Eintragungen des Kulturbund e. V. im Vereinigungsregister. 

Anlage K07

Bescheid der Treuhandanstalt Bereich Sondervermögen vom 26.07.1991 an den Kulturbund e. V. mit deklaratorischer Feststellung der treuhänderischen Verwaltung des Altvermögens des  Kulturbund e.V. nach gesetzlicher Anordnung durch das PartG DDR

Anlage K08

Geschäftsanteilskauf- und Übertragunsvertrag vom 18.09.1991 über die Aufbau-Verlag GmbH i.A. und die Rütten & Loening GmbH i. A.

Anlage K09

Beitritts- und Änderungsvertrag vom 27.09.1991 zum Kaufvertrag vom 18.09.1991

Anlage K10

Vergleichsvertrag vom 24.11.1992 zur Änderung und Ergänzung der Kaufverträge vom 18./27.09.1991

Anlage K11

Notarielle Urkunde: Gesellschaftsvertrag der Aufbau-Verlag GmbH 1945 vom 16.08.1945

Anlage K12

Historischer Auszug aus dem Handelsregister B für die Aufbau-Verlag GmbH 1945

Anlage K13

Erlaubnis der Tätigkeit für den Kulturbund und den Aufbau-Verlag vom 22.11.1945 durch die sowjetische Militärverwaltung

Anlage K14

notarielles Angebot vom 1.10.1945 zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der Aufbau-Verlag GmbH 1945 an den Kulturbund 

Anlage K15

notarielle Annahmeerklärung des Kulturbunds vom 30.02.1946 über die Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH an den Kulturbund.

Anlage K16

Gwerbeerlaubnis vom 10.03.1946 für den Aufbau-Verlag

Anlage K17

Lizenzerteilung vom 9.10.1951 für den vom Kulturbund betrieben Aufbau-Verlag. 

Anlage K18

historischer Auszug HRB für den Aufbau-Verlag bis 1955

Anlage K19

Schreiben vom 23.02.1955 von J.R.Becher, Präsident des Kulturbunds. Ermächtigung für die Geschäftsleitung, die Löschung im Register B und die Eintragung des Aufbau-Verlags im Register C der volkseigenen Wirtschaft in die Wege zu leiten.

Anlage K20

Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH 1945 an das Registergericht. Antrag, das Unternehmen als einen den volkseigenen Unternehmen gleichgestellten Betrieb (Unternehmen des Kulturbunds) im Register C der volkseigenen Wirtschaft einzutragen.

Anlage K21

Bestätigung des Magistrats vom 5.04.1955 über die inzwischen erfolgte Eintragung des Unternehmens in HRC mit der Firma "Aufbau-Verlag".

Anlage K22

Ministerialblatt der DDR vom 23.08.1952. Veröffentlichung des Statuts der zentral geleiteten Betriebe der volkseigenen Wirtschaft der DDR

Anlage K23

Historischer Auszug aus dem Handelsregister C der volkseigenen Wirtschaft für den Aufbau-Verlag, bzw. den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar bis zum Dezember 1990

Anlage K24

Historischer Auszug aus dem Handelsregister C der volkseigenen Wirtschaft für den Verlag Rütten & Loening

Anlage K25

Entwurf des Statuts des Aufbau-Verlages vom 10.01.1961 aus den Unterlagen der Beklagten.

Anlage K26

Beschluss vom 31.07.1962 durch das Politbüro der SED zur Profilierung des Verlagswesens der DDR. ("Politbürobeschluss"): Programmatische Profilierung der Verlage. Auflösung des Druckerei- und Verlagskontors. Gründung der HV Verlage im Ministerium für Kultur. Unterstellung von partei- und organisationseigenen Verlagen (darunter der Aufbau-Verlag des Kulturbunds) unter die Verwaltung der HV Verlage ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse. Festlegung der Zuständigkeiten für die Verwaltungstätigkeit und der Gewinnabführung an die Eigentümer (Partei und Organisationen).

Anlage K27

Verwaltungsvereinbarung vom 29.12.1962 zur Durchführung des Poltibürobeschlusses zur Profilierung des Verlageswesens

Anlage K28

Abkommen vom 13.12.1963 über die Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage

Anlage K29

Abschlussbilanz des Aufbau-Verlages zum 31.12.1963

Anlage K30

Eröffnungsbilanz des Aufbau-Verlages Berlin und Weimar zum 1.1.1964

Anlage K31

Abkommen vom 27.02.1964 zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Kulturbund über die Verwaltung des Aufbau-Verlages durch die HV Verlage und Einzelheiten der Gewinnabführung an den Kulturbund.

Anlage K32

Begleitschreiben vom 11.06.1964 der HV Verlage an den Aufbau-Verlag zur Übersendung einer Durchschrift des Abkommens vom 27.02.1964 zwischen dem Min. für Kultur und dem Kulturbund über die Verwaltung des Aufbau-Verlages.

Anlage K33

Vereinbarung vom 18.04.1984 zwischen dem ZK der SED und dem Min. für Kultur über die Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage "in Durchführung des Poltibürobeschlusses" vom 31.07.1962.

Anlage K34

Vermerk Herr Berger, Unabhängige Kommission, vom 17.03.1994 über die Eigentumsentwicklung bez. Aufbau-Verlag. "Es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung des Aufbau-Verlages in Volkseigentum."

Anlage K35

Übernahme-/Übergabeprotokoll für den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening vom 2.04./14.03.1990 zwischen Min. für Kultur und SED/PDS. Zusatzerklärung der SED/PDS mit gefordertem Kaufpreis in Höhe von 16.987.000 M der DDR.

Anlage K36

Historischer Handelsregisterauszug für die Aufbau-Verlag GmbH i.A. "Entstanden durch Umwandlung des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar"

Anlage K37

Rechtsprechung: Vorlage des Beschluss des BGH vom 16.10.2006 zur Voraussetzung der Entstehung von GmbH i. A. durch Umwandlung nach THG.

Anlage K38

Antrag des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 2.07.1990 auf Eintragung einer Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A.,einer Rütten & Loening GmbH i. A. und einer Aufbau-Taschenbuchverlag GmbH i. A. in das Handelsregister B.

Anlage K39

Nachtrag vom 24.07.1990 zum Antrag vom 2.07.1990 auf Eintragung ins Handelsregister. Übersendung von Unterlagen.

Anlage K40

Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 31.07.1990 an die THA. Übersendung einer Vermögenswertaufstellung der Aufbau-Verlag GmbH i. A. 

Anlage K41

Schreiben der THA vom 26.08.1991 an die Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH mit Übersendung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte laut Gesellschafterversammlung vom 23.08.1991. 

Anlage K42

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Aufbau-Verlag Gmbh i. A. vom 23.08.1991 des Alleingesellschafters THA.

Anlage K43

Schreiben der THA vom 11.10.1991 an den Notar Dr. Paul. Übersendung der Zustimmungserklärung des Vorstands der THA vom 1.10.1991 zum Kaufvertrag vom 18./27.09.1991. Absendung dieses Schreibens am 16.11.1991, Zugang beim Notar am 17.11.1991.

Anlage K44

Vermerk Ref. Printmedien der THA vom 5.05. 1991 über Hinweis der THA Sondervermögen, dass u. a. Aufbau-Verlag und Rütten & Loening vor einem Verkauf von der Unabhängigen Kommission freigegeben werden müssen wegen des Kaufpreisvorbehalts der SED/PDS.

Anlage K45

Schreiben THA Sondervermögen vom 13.08.1991 an die Unabhängige Kommission. Nachfrage zur Wirksamkeit des Übergabe-/Übernahmeprotokolls u. a. für den Aufbau-Verlag und Rütten & Loening.

Anlage K46

Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 6.09.1991. Darlegung der Unwirksamkeit des Übernahme/Übergabeprotokolls. Aufbau-Verlag und Rütten & Loening daher noch immer Parteieigentum unter treuhänderischen Verwaltung. (folglich keine Umwandlung nach THG in GmbH i. A.)

Anlage K47

Vermerk der Unabhängigen Kommission, PV 1 (Massenorganisationen) vom 25.07.1991: Nachforschungsauftrag zur Entwicklung des Eigentums am Aufbau-Verlag, insbes. der Gewinnbezüge durch den Kulturbund und des Zeitpunkts des Übergang des Vermögens in Volkseigentum bzw. Eigentum der SED. Fragen an die beauftragten Wirtschaftsprüfer, Information an THA und PV 2 (SED).

Anlage K48

Erneuter Nachforschungsauftrag von PV 1 vom 14.08.1991 an die Wirtschaftsprüfer und andere zuständige Abteilungen. Handschriftlicher Vermerk zu den gestellten Fragen: "n.b." (Nicht bekannt) und "Herrn Berger liegen für den KB keine Erkenntnisse vor"

Anlage K49

Vermerk der Kripo vom 2.10.1991 zum Ermittlungsverfahren wg. Verdacht des Betruges in Tateinheit mit Vergehen nach dem Urheberrechtsgesetz gegen Verantwortliche des Aufbau-Verlages mit Hinweisen auf die Zusammenarbeit der Kripo mit der Stabsstelle für besondere Aufgaben der THA

Anlage K50

Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 4.10.1991 zu dem Ermittlungsverfahren wegen der Plusauflagen. Hinweis auf die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit der Stabsstelle der THA.

Anlage K51

Presseartikel aus der FAZ vom 8.10.1991 über den "Aufbau-Skandal" wegen der Plusauflagen.

Anlage K52

Schreiben der THA Sondervermögen vom 29.10.1991 an THA Privatisierung. Hinweis auf Unwirksamkeit der Kaufverträge, da die verkauften Verlage weiterhin als Sondervermögen der treuhänderischen Verwaltung unterliegen. 

Anlage K53

Aktennotiz der Unabhängigen Kommission, Herr Hingst, vom 7.10.1991. Verkauf des Aufbau-Verlages wird unter den Vorbehalt der Zustimmung der UK gestellt. Unterlagen, auch zur Entwicklung der Verlage selbst, werden an die UK übergeben.

Anlage K54

Schreiben der THA Privatisierung an die Unabhängige Kommission vom 9.10.1991. Unter Bezugnahme auf Gespräche am 8.10. und 9.10.1991, Bitte um Zustimmung zu den vorliegenden Verträgen. Hinweis auf Eilbedürftigkeit.

Anlage K55

Vermerk der UK vom 10.10.1991: die Annahme des Eigentums der SED am Aufbau-Verlag beruht nur auf der Existenz des Übergabe/Übernahmeprotokolls und mündlichen Aussagen zweier Parteimitglieder. Die Wirtschftsprüferin Frau Schröder wird nachfragen. 

Anlage K56

Schreiben der BFL Beteiligungsgesellschaft vom 14.10.1991 an die THA. Bestätigung des Erhalts der Zustimmungserklärung der THA, Hilfeersuchen in Sachen Plusauflagen.

Anlage K57

Vermerk der UK PV 2 vom 10.2.1993. Feststellung das der Aufbau-Verlag kein Parteivermögen der SED war. Stattdessen fortbestehendes Eigentum des Kulturbunds. Keine Umwandlung in eine GmbH, kein Einvernehmen der UK zum Verkauf. Zuständigkeit wechselt zu PV1.

Anlage K58

Restitutionsantrag des Kulturbunds vom 12.10.1990 bez. Aufbau-Verlag und Grundstück Französische Straße 32

Anlage K59

Bedingte Zustimmungserklärung des Kulturbunds vom 18.9.1991 zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A.

Anlage K60

Schreiben des RA Schrader vom 26.06.2007. Anfechtung der Kaufverträge mit der THA wegen arlistiger Täuschung durch vorvertragliches Verschweigen der Kenntnis von den Plusauflagen. 

Anlage K61

Schreiben der BVS vom 11.07.2006. Zurückweisung der Anfechtungserklärung des Klägers, Verweisung auf den Rechtsweg.

Anlage K62

Schreiben Herr Lunkewitz vom 16.06.2009 an die BVS, die Aufbau-Liquidationsgesellschaft und die anderen Beteiligten. Erklärung zur Anfechtung des Kaufvertrages vom 24.11.1992 wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen der erkannten Formnichtigkeit der Verträge vom September 1991 und Vorspiegelung eines unzutreffenden Grundes für die erneute Abtretung der Geschäftsanteile. Anlagen dazu: Gesprächsprotokoll der THA vom 17.11.1992, Hausmitteilung der THA vom 20.02.1993, Sachstandsdarstellung der THA vom 20.01.1993

Anlage K63

Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 24.03.1992 an die THA. Aufforderung zur Abgabe einer Freistellungserklärung. Vorwurf der vorvertraglichen Kenntnis von den Plusauflagen.

Anlage K64

Notarielle Urkunde vom 24.6.1992. Bedingte Freistellungserklärung der THA zu den Plusauflagen.

Anlage K65

Aufstellung des Aufbau-Verlages vom 21.03.1996 über die von der THA gezahlten Honorare für die Plusauflagen, insgesamt DM 3.824.438,65 

Anlage K66

Sachstandsdarstellung der THA vom 20.2.1993 bez. Vertrag vom 24.11.1992

Anlage K67

Gesprächsprotokoll der THA vom 17.11.1992. Vom Vorstand Dr. Klinz geleitete Konferenz über die Vorbereitung des Vertrages vom 24.11.1992. Darlegung der schlechten wirtschaftlichen Lage des verkauften Unternehmens und der Nichtigkeit der Kaufverträge, weshalb die THA noch immer Gesellschafter ist. Hinweis auf drohende hohe Verluste. Plan zur insgeheimen Heilung der formnichtigen Verträge durch erneute Abtretung der Anteile in einem notariellen Vergleichsvertrag ohne den Kläger über die Formnichtigkeit der Verträge aufzuklären. 

Anlage K68

Protokoll der Besprechung am 27.02.1992 der TLG. Herr Molinari erklärt, dass es sich bei dem Grundstück Französische Straße 32 nicht um Parteieigentum gehandelt hat. Da der Aufbau-Verlag als Eigentümer eingetragen war, bezieht sich diese Aussage auf den Verlag.

Anlage K69

Grundbuchunterlagen zum Grundstück Französische Straße 32/33

Anlage K70

Vermerk der UK PV 2 vom 10.02.1993. Feststellung, der Aufbau-Verlag war nicht Parteieigentum der SED, sondern fortbestehendes Eigentum des Kulturbunds. Keine Umwandlung nach THG. Kein Einvernehmen der UK zum Verkauf. Zuständigkeit nun bei PV 1.

Anlage K71

Vermerk der UK vom 29.12.1992. Anhörung Frau Smalla und Herr Lange durch die UK. Detaillierte Aussagen: Der Aufbau-Verlag war kein Parteibetrieb, sondern OEB des Kulturbunds. Lange erklärt warum die SED/PDS sich als Eigentümerin geriert hat und legt eine Vereinbarung vor, die das Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag belegt. (Die Vorlage dieses Dokuments wird von der Beklagten verweigert)

Anlage K72

Aktenvermerk der UK vom 10.03.1993. Telefongespräch Herr Berger mit THA Privatisierung. Mitteilung dass es sich beim Aufbau-Verlag um einen organisationseigenen Verlag im Eigentum des Kulturbund gehandelt hat. Anforderung des Kaufpreises für das Sondervermögen zur Verwendung in den neuen Bundesländern. 

Anlage K73

Schreiben der UK vom 21.06.1993 an die THA Sondervermögen. Mitteilung des Schreibens an die THA Privatisierung zum Verkauf des Aufbau-Verlages und Übersendung der Akten des Vorgangs. Der Aufbau-Verlag ist Vermögensgegenstand des Kulturbunds, der Kaufpreis ist für gemeinnützige Zwecke an das Sondervermögen abzuführen.

Anlage K74

Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 29.12.1993 an die THA Sondervermögen. Nachfrage und Auskunftsersuchen zur Wirksamkeit der Umwandlung des Aufbau-Verlages in die Aufbau-Verlag GmbH i. A. und damit der Rechtsnachfolge der Aufbau-Verlag GmbH nach der Aufbau-Verlag GmbH 1945.

Anlage K75

Protokoll vom 11.03.1994 der Besprechung vom 9.03.1994. Teilnehmende Behörden: THA Sondervermögen, THA Vertragsmanagement, UK.

Der Aufbau-Verlag war organisationseigener Betrieb im Eigentum des Kulturbunds, nicht Eigentum der SED. Der erzielte Kaufpreis ist an das Sondervermögen abzuführen. Es bestand Einigkeit, dass die verkaufte Aufbau-Verlag GmbH eine vermögenslose Hülle ist, da sie nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages der DDR werden konnte. Eventuelle Heilungsmaßnahmen werden von der THA geprüft.

Anlage K76

Schreiben der THA Sondervermögen vom 11.03.1994 an die Aufbau-Verlag GmbH. Amtliche Auskunft, dass die SED sich lediglich als Eigentümerin geriert hatte, und dass es sich beim Aufbau-Verlag bereits im März 1990 nicht um Partei- sondern offensichtlich um Volkseigentum handelte. Die THA sei allen Verpflichtungen aus den Kaufverträgen nachgekommen und halte weitere Abtretungserklärungen nicht für erforderlich.

Anlage K77

Telefonnotiz der UK, Herr Berger, vom 28.09.1994. Telefongespräch mit Herrn Lunkewitz über die Plusauflagen. Mitteilung an Herrn Lunkewitz, dass der Aufbau-Verlag nicht OEB der SED, sondern OEB des Kulturbunds war und er daher eine vermögenslose Hülle erworben hat.

Anlage K78

Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 5.10.1994 an die THA. Hinweis auf die Mitteilung von Herrn Berger, UK. Vorwurf der gescheiterten Privatisierung wegen der fehlenden Identität der verkauften Gesellschaft mit dem Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. Nichtigkeit bzw. Vermögenslosigkeit der verkauften GmbH. Aufforderung zur Übernahme aller entstandenen und noch entstehenden Schäden. Aufforderung zur Erfüllung des Kaufvertrages. 

Anlage K79

Rechtsgutachten des RA Schrader vom 24.10.1994 zur Identität des Aufbau-Verlags mit dem Ergebnis, dass der Verlag weiterhin Eigentum des Kulturbund e. V. ist und die Kaufverträge nicht erfüllt sind.

Anlage K80

Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 15.11.1994 an die THA. Aufforderung, den Übergang des Verlages in Volkseigentum zu belegen. Beschreibung möglicher Schäden durch die fehlende Identität der GmbH und die Nichterfüllung der Kaufverträge. Aufforderung zur Erfüllung der Verträge. Dringender Rat, mit dem Kulturbund die Übertragung des Aufbau-Verlages zu vereinbaren.

Anlage K81

Schreiben der THA vom 21.11.1994 an die BFL-Beteiligungsgesellschaft. Zurückweisung der Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche. Darlegung des Übergangs in Volkseigentum durch Eintragung in HRC im Jahre 1955 als volkseigener Betrieb. Hinweis auf vertragliche Regelungen zu Gewährleistung und Haftung. Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eventuelle Rechte der GmbH 1945 an die durch Umwandlung entstandene GmbH 1990 zu übertragen. 

Anlage K82

Schreiben der THA vom 2.12.1994 an die BFL-Beteiligungsgesellschaft. Angebot zur Abtretung der Geschäftsanteil der Aufbau-Verlag GmbH 1945 an die durch Umwandlung entstandene Aufbau-Verlag GmbH 1990. Für den Fall, das die Rechtsansicht der BFL zutrifft, Übernahme der durch eine Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Schäden.

Anlage K83

Entwurf vom 2.10.1994 einer Vereinbarung zur die Beilegung des Streits über die Privatisierung des Aufbau-Verlages. Vorbehaltlich der Zustimmung der UK Angebot auf Übertragung der Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945. (Keine Einbeziehung des Kulturbunds.) Schadensersatz nur bei rechtskräftiger Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der THA.

Anlage K84

Schreiben des RA Schrader an die Präsidentin der THA. Vergleichsvorschlag zur Beilegung des Streits um die Privatisierung des Aufbau-Verlages. Androhung der gerichtlichen Geltendmachung.

Anlage K85

Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 4.01.1995 an die BVS. Beschwerde über die Verzögerte Vorlage des vereinbarten Rechtsgutachtens. Vorwurf, es läge bereits ein Gutachten vor, dass aber nicht genehm sei und daher werde jetzt ein Gefälligkeitsgutachten angefertigt.

Anlage K86

Schreiben der BVS vom 4.01.1994 an die BFL-Beteiligungsgesellschaft. Zurückweisung des Vorwurfs, dass bereits ein nicht genehmes Gutachten vorläge. Bitte, bei der bisherigen fairen Verhandlungsführung zu bleiben und der BVS nicht unlauteres Verhalten vorzuwerfen. 

Anlage K87

Schreiben des Gutachters Dr. Hohmann vom 13.12.1995 an die THA zur Übersendung des Vermerks über die rechtliche Entwicklung des Aufbau-Verlages. Die THA "stehe auf verlorenem Posten", wenn sie behaupte, der Aufbau-Verlag sei Volkseigentum gewesen. 

Anlage K88

Gutachten Dr. Hohmann vom 13.12.1994 mit dem Ergebnis, dass der Aufbau-Verlag nie in Volkseigentum war und daher die Privatisierung des Verlages gescheitert ist.

Anlage K89

Rechnung Prof. Dr. Schlink vom 6.03.1995 an die BVS für das unter Mitarbeit von Dr. Hohmann erstellte Gutachten zu Rechtsfragen beim Aufbau-Verlag.

Anlage K90

Schreiben der BVS vom 12.10.1995 an Herrn Dr. Hohmann. Hinweis, dass das Gutachten "unter unserer Mitarbeit" (der BVS) entstanden ist. 

Anlage K91

Schreiben der BVS vom 18.09.1995 an die Unabhängige Kommission. Anfrage zur Vermögenszuordung der Grundstücke Französische Straße 32/33.

Anlage K92

Telefonnotiz der UK vom 4.10.1995. Gespräch mit der BVS Sondervermögen bez. der Anfrage vom 18.09.1995 bez. der Eigentumszuordnung Aufbau-Verlag. Hinweis auf Prozessrisiko Lunkewitz. Nur Beantwortung der Frage 1, die restlichen Fragen zur Entstehung von Volkseigentum lägen nicht in der Zuständigkeit der UK.

Anlage K93

Schreiben der UK vom 4.10.1995 an die BVS Sondervermögen. Bestätigung des wirksamen Eigentumserwerbs der Grundstücke Französische Straße durch den Aufbau-Verlag im Jahre 1966.

Anlage K94

Schreiben des RA Braun vom 27.09.1995 an die BVS. Mitteilung, dass in dem streitigen Verfahren vor dem Registergericht zur Löschung des Umwandlungsvermerks betreffend den Aufbau-Verlag der RA Schrader als Bevollmächtigter der Aufbau-Verlag GmbH inkriminierende Unterlagen vorgelegt hat, die aus den Akten der UK stammen sollen. Darin wird dargelegt, dass die BVS und die UK seit langem davon ausgehen, dass der Aufbau-Verlag nie in Volkseigentum gestanden hat. Die Richterin beim AG sei mehr als verärgert.

Anlage K95

Schreiben des RA Braun vom 6.10.1995 an die BVS. Darstellung der von RA Schrader vorgelegten Urkunden. Anfrage, ob nicht die Möglichkeit besteht - auch für das Zivilverfahren vor dem LG Berlin - eine Erklärung der UK zu erhalten, dass die damaligen Erkenntnisse nur vorläufige waren oder die die vorgelegten Aktenauszüge in sonstiger Weise relativieren.

Enthält handschriftliche Eiltvermerke und Telefonnummer Herr Berger  

Anlage K96

Kurzmitteilung der BVS vom 9.10.1995 an Herrn RA Braun. Bitte um Kontaktaufnahme mit der BVS Sondervermögen bez. der Erklärung der UK. "Es ist vor allem darauf abzustellen, dass Herr Berger eine "Privatmeinung" vertritt."

Anlage K97

Vermerk der UK vom 9.10.1995 zur eigentumsrechtlichen Zuordnung des Aufbau-Verlages zum Kulturbund.

Widerruf aller bisherigen Ermittlungsergebnisse und Darlegungen. Das Abkommen vom 13.12.1963 sei bisher unzutreffend gewürdigt worden. Durch das Abkommen wurde der Aufbau-Verlag mit dem Verlag Rütten & Loening und dem Volksverlag Weimar zusammengefasst. "Im Rahmen dieses Fusionsvorganges ist das Eigentum an dem daraus entstehenden Gesamtverlag auf die SED übergegangen."

Anlage K98

Schriftsatz des RA Braun vom 6.11.1995 zum Prozess BFL-Beteiligungsgesellschaft u. a. vs. BVS beim LG Berlin. Vorlage des Vermerks Berger vom 9.10.1995 als Beleg dafür, dass die UK die vorherige unzutreffende Rechtsauffassung zum Eigentum am Aufbau-Verlag aufgegeben habe. 

Anlage K99

Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995. Abweisung der Klage der Investoren auf Erfüllung des Kaufvertrages.

Anlage K100

Urteil des Kammergerichts vom 5.05.1998. Zurückweisung der Berufung gegen das Urteil des LG Berlin vom 14.11.1995

Anlage K101

Beschuss des BGH vom 2.6.1999. Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des KG vom 5.05.1998

Anlage K102

Schreiben des Kulturbund e. V. vom 1.03.1995 an die BVS. Übersendung der Anfechtungserklärung vom 28.02.1995 bez. der Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages.

Anlage K103

Schreiben der BVS Sondervermögen vom 6.03.1995 an die Unabhängige Kommission. Übersendung des Entwurfs eines VA zur Nichtzustimmung zum Vertrag vom 28.02.1995 zwischen Lunkewitz und Kulturbund über den Verkauf des Aufbau-Verlages.

Bitte um die Erteilung des Einvernehmens durch Eilentscheidung.

Anlage K104

FAX der BVS Sondervermögen an die UK. Entwurf des VA der BVS Sondervermögen mit Ablehnung der Zustimmung zum Kaufvertrag vom 28.02.1995

Anlage K105

Telefonvermerk Berger vom 7.03.1995. Information für Prof. Papier über Hintergrund des VA. Klage Lunkewitz gegen BVS wg. Aufbau-Verlag.

Anlage K106

Fax der UK, Herr Berger, vom 8.03.1995, 9 Uhr 50, an den Vors. der UK Prof. Papier. Übersendung des Entwurfs des VA der BVS

Anlage K107

Gesprächsnotiz UK, Berger, vom 8.03.1995, 11 Uhr. Prof. Papier trifft die vorgeschlagene Entscheidung.

Anlage K108

Schreiben der UK datiert vom 7.03.1995, übermittelt am 8.03.1995. Einvernehmenserklärung der UK zur Ablehnung der Zustimmung zum Vertrag vom 28,02.1995 zwischen Lunkewitz und Kulturbund über den Aufbau-Verlag. 

Anlage K109

Fax der UK vom 8.03.1995, 13 Uhr 57, Übersendung der Eilentscheidung der UK an die BVS Sondervermögen.

Anlage K110

VA der BVS vom 9.03.1995 gegen den Kulturbund. Ablehnung der Zustimmung zum Vertrag vom 28.02.1995.

Anlage K111

Schreiben der BVS Sondervermögen vom 10.03.1995 an die UK mit Übersendung des erlassenen VA gegen den Kulturbund.

Anlage K112

Schreiben der BVS vom 14.11.1996 an den Kulturbund wegen Zusatzvertrags zum Vertrag vom 28.02.1995. Verlangen auf Herausgabe, da der Aufbau-Verlag zweifellos zum Altvermögen des Kulturbunds gehört.

Anlage K113

Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem VG Berlin am 29.11.1999. Anregung des Gerichts, durch die Erklärungen der Beklagten, dass eine Zustimmungserfordernis nicht besteht, die Klage zu erledigen.

Anlage K114

Erklärung der UK vom 14.12.1999 mit Zustimmung zu den Prozesserklärungen der BVS, dass eine Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages durch den Kulturbund an Herrn Lunkewitz nicht erforderlich ist.

Anlage K115

Schreiben der BVS an das VG Berlin. Einverständniserklärung des Vorstand der BVS vom 17.12.1999 zur Prozesserklärung der BVS.

Anlage K116

Schreiben der RAe Hauck vom 9.05.2008 an die BVS. Anzeige der Vertretung des Klägers. Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 3.03.2008 zur Rechtsnachfolge des Aufbau-Verlages und die gescheiterte Privatisierung. Aufforderung zu Verhandlungen über die Schadensregulierung.

Anlage K117

Beschluss des AG Charlottenburg vom 2.06.2008. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Aufbau-Verlagsgruppe GmbH

Anlage K118

umfangreiches Rechtsgutachten von RA Dr. Chr. Frantzen vom 15.12.2009 zur Nichtigkeit der Verträge vom 18./27.09.1991 und 24.11.1992 wegen Beurkundungs- und Formmangel, nebst Anlagen dazu.

Anlage K119

Bürgschaftsurkunde zugunsten der Berliner Bank. Ausgestellt von Herrn Bernd F. Lunkewitz am 29.07.2002 über 2.556.654,94 EUR zur Sicherung von Kreditverbindlichkeiten der Aufbau-Verlag GmbH.

Anlage K120

Anspruchsschreiben der Berliner Bank vom 30.05.2008 an Herrn Lunkewitz mit der Forderung zum Ausgleich der Verbindlichkeiten der Aufbau-Verlag GmbH aus Inanspruchnahme der Bürgschaft in Höhe von 2.159.147,57 EUR.

Anlage K121

Schreiben des AG Charlottenburg vom 21.01.2009 an den Kläger. Auszug aus der Insolvenztabelle.

Anlage K122

Schreiben des AG Charlottenburg an die BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH. Auszug aus der Insolvenztabelle.

Anlage K123

Schreiben des Insolvenzverwalters vom 24.04.2009 an den RA Schrader. Anmeldung von Ansprüchen in Höhe von 4,32 Mio EUR aus einem Finanzplankredit.

Anlage K124

Beschluss des BGH vom 11.02.2008 zum Revisionsverfahren Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vs. Lunkewitz. Streitwertfestsetzung auf 5.000.000 EUR

Anlage K125

Notarielle Urkunde vom 27.09.1991. Vereinbarung zur Abberufung und nur mit Zustimmung der THA möglichen Bestellung von Herrn Faber zum Geschäftsführer des Aufbau-Verlages.

Anlage K126

Aktennotiz Dr. Albrecht Greuner über Telefonat mir Herrn Clemens Molinari nach Abschluss des Vertrages am 27.09.1991. Bericht über die wesentlichen Vertragsinhalte und die Vereinbarung bez. Dr. Faber. 

Anlage K127

Gliederung zum Schriftsatz vom 2.09.2010 des RA Schrader an das LG Ffm

Anlage K128

Notarielle Urkunde vom 29.10.1945. Angebot der Gesellschafter Gysi, Wilhelm und Schiele auf Abtretung ihrer Geschäftsanteil an der Aufbau-Verlag GmbH an den Kulturbund.

Anlage K129

Historischer Auszug aus dem Handelsregister B für die Interflug Gesellschaft für internationalen Flugverkehr mit beschränkter Haftung

Anlage K130

Auszug aus dem Handelsregister B vom 2.08.2010 für die BSV GmbH.

Anlage K131

Notarielle Urkunde vom 14. Juni 1990. Abtretung der Geschäftsanteile an der Interflug GmbH an die Treuhandanstalt.

Anlage K132

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Interflug GmbH vom 8.03.1991 durch den alleinigen Gesellschafter Treuhandanstalt. Auflösungsbeschluss für die Gesellschaft. Bestellung eines Liquidators.

Anlage K133

Schreiben der BSV GmbH vom 22.09.2005 als Liquidator der Interflug an das Amtsgericht Charlottenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Anlage K134

Auszug aus dem Handelsregister B vom 2.08.2010 für die BSV GmbH

Anlage K135

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1965

Anlage K136

Bilanz zum Rechenschaftsbericht 1965

Anlage K137

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1970

Anlage K138

Bilanz zum Rechenschaftsbericht 1970

Anlage K139

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahr 1975

Anlage K140

Bilanz zum Rechenschaftsbericht 1975

Anlage K141

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1980

Anlage K142

Bilanz zum Rechenschaftsbericht 1980

Anlage K143

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseignene Verlage im Jahre 1982

Anlage K144

Bilanz zum Rechenschaftsbericht 1982

Anlage K145

VA der BVS gegen den Kulturbund e. V. zur Einziehung von EUR 2.228.529,74 aus dem Altvermögen des Kulturbunds.

Anlage K146

Antrag des am 3.07.1945 gegründeten Kulturbunds vom 27.03.1990 an das Vereinigungsregister zur Registrierung als Verein gemäß § 22 Vereinigungsgesetz.

Anlage K147

Urkunde vom 18.05.1990 des Stadtgerichts Berlin Mitte über die Registrierung des Kulturbund e. V. unter der Nummer 186 im Vereinigungsregister. Die Vereinigung ist damit rechtsfähig.

Anlage K148

Gesetz über Vereinigungen vom 21.02.1990

Anlage K150

Auszug aus dem Jahrgang 1967 der Zeitschrift Neue Justiz. Grundsatzurteil zur Gesetzesbindung der Gerichte.

Anlage K151

Gesetzesblatt der DDR vom 25.4.1963. Erlass zur Rechtspflege.

Anlage K152

Gesetzesblatt der DDR vom 25.04.1963. Gerichtsverfassungsgesetz.

Anlage K153

Verfassung der DDR vom 6.04.1968

Anlage K154

Auszug aus der Zeitschrift Neue Justiz Jahrgang 1960. Arbeit der Justizorgane.

Anlage K155

Auszug aus der Zeitschrift Neue Justiz Jahrgang 1961. zur Rechtspflege.

Anlage K156

Gliederung zum Schriftsatz des RA Schrader vom 4.10.2010 an das LG Frankfurt

Anlage K157

Historischen Auszug aus dem Register C der Volkseigenen Wirtschaft für den Aufbau-Verlag, bzw. den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. 1955 bis 19.12.1990.

Anlage K158

Beschluss des OVG Brandenburg vom 26.05.1992. Jugendheim GmbH vs. THA

Anlage K159

Protokoll vom 10.04.1965 zur Rechenschaftslegung des Aufbau-Verlages für das Geschäftsjahr 1964 vor der HV Verlage und dem Kulturbund am 24.02.1965

Anlage K160

Protokoll vom 23.03.1985 zur Rechenschaftslegung des Aufbau-Verlages für das Geschäftsjahr 1984 vor der HV Verlage und dem Kulturbund am 25.02.1985

Anlage K161

Protokoll vom 5.04.1988 zur Rechenschaftslegung des Aufbau-Verlages für das Geschäftsjahr 1987 vor der HV Verlage und dem Kulturbund am 24.02.1988.

Anlage K162

Historischer Auszug aus dem Register C der Volkseigenen Wirtschaft für den Verlag Rütten & Loening vom 1954 bis zum 10.06.1991.

Anlage K163

Historischer Auszug aus dem Handelsregister B für den Verlag Rütten & Loening 1990

Anlage K164

Abschrift eines Briefes von Dr. Joseph Goebbels vom 8.04.1024 an den Verlag Rütten & Loening

Anlage K165

Notarielle Urkunde vom 24.03.1952. Gesellschaftsvertrag der Rütten & Loening GmbH. Gesellschafter Volk & Welt GmbH, Ilse Manske-Kraus, Kurt Lemmer.

Anlage K166

Restitutionsantrag Heinrich Oswalts vom 3.10.1990 für den Verlag Rütten & Loening.

Anlage K167

Bestätigungsschreiben vom 9.01.1990 an Herrn Oswalt mit Registrierung des Restitutionsantrags beim LaroV Berlin.

Anlage K168

Vergleichsvertrag vom 8.07.1999 zwischen BVS Sondervermögen und Kulturbund e. V. über das Altvermögen des Kulturbunds. Ausgenommen davon der Aufbau-Verlag.

Anlage K169

Schreiben der BVS vom 20.04.2010 an den Notar G.A. Schenckel. Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e.V. nach dem Kulturbund der DDR.

Anlage K170

Schreiben der BVS an das Amtsgericht Leipzig mit der Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. nach dem Kulturbund der DDR.

Anlage K171

Schreiben der RA Rost. Geltendmachung von Forderungen aus Eigenkapitalrecht in Höhe von 512.922,71 EUR gegen Herrn Lunkewitz.

Anlage K172

Schreiben der RA Rost. Forderung des Insolvenzverwalters in Höhe von 1.713.000 EUR aus Eigentkapitalrecht gegen die BFL Beteiligungsgesellschaft und Herrn Lunkewitz.

Anlage K173

Schreiben der PDS vom 10.04.1995. Bestätigung, dass der Aufbau-Verlag nie Eigentum der SED war.

Anlage K174

Urteil des OLG Ffm vom 12.07.2007 in der Sache Aufbau 1945 vs. Lunkewitz

Anlage K175

Beschluss des BGH vom 27.09.2010. Hinweis zur Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Ffm vom 27.07.2010. Bestätigung der Umwandlung der Aufbau-Verlag GmbH 1945 in einen OEB des Kulturbundes der erst mit Ablauf des 2.10.1990 untergegangen ist.

Anlage K176

Statut des Aufbau-Verlages vom 10.01.1961

Anlage K177

Schreiben des Druckerei- und Verlagkontors vom 19.01.1961 an den Aufbau-Verlag zur Übersendung des Entwurfs des Statuts.

Anlage K178

Schreiben des Aufbau-Verlages vom 4.02.1961 an den Kulturbund. Übersendung des Verlagsstatuts mit der Bitte um Unterschrift.

Anlage K179

Schreiben des Druckerei- und Velagskontors vom 3.03.1961 an den Aufbau-Verlag. Übersendung des unterzeichneten Verlagsstatuts.

Anlage K180

Schreiben der Roland Berger Unternehmensberatung vom 21.05.1991 an die THA. Privatisierungskonzept für die Verlage Aufbau und Rütten & Loening.

Anlage K181

Urteil des OLG Hamm vom 9.10.1962 in der Sache Rütten & Loening vs. Rütten & Loening

Anlage K182

Urteil des LG Bielefeld vom 1.93.1962 in der Sache Rütten & Loening vs. Rütten & Leoning

Anlage K183

Schreiben der Senatsverwaltung Berlin vom 3.09.1991 an die THA wegen Restitutionsantrag des Kulturbunds und anderer Parteien auf das Grundstück Französische Straße. Vermerk der THA: "nichts zu veranlassen, Verkauf ohne Grundstücke."

Anlage K184

Schreiben der Senatsverwaltung Berlin vom 6.09.1991 an die THA zur Restitutionsanträgen auf die Grundstücke Französische Straße 32/33

Anlage K185

Notarielle Urkunde vom 18.09.1991. Kaufvertrag über die Grundstücke Französische Straße 30/33 zwischen der Aufbau-Verlag GmbH i. A. und der THA.

Anlage K186

Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 2.97.1990 and die THA. Antrag auf Eintragung in das Handelsregister B als GmbH i. A.

Anlage K187

Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 24.07.1990. Übersendung der Vermögensaufstellung des Verlages und andere Unterlagen.

Anlage K188

Schreiben der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A. vom 13.07.1990 an die THA. Übersendung der Vereinbarung vom 9.07.1990 über den Autorenrat des Verlages.

Anlage K189

Schreiben der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A. vom 1.10.1990 zur Übersendung von Unterlagen.

Anlage K190

Schreiben der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A. vom 7.01.1991. Anforderung von Liquiditätskrediten. Darlegung der wirtschaftlichen Lage des Verlages.

Anlage K191

Biographische Angaben zu Dr. Hans Richter, Leiter der Stabsstelle für besondere Aufgaben bei der THA

Anlage K193

Gliederung zum Schriftsatz des RA Schrader vom 14.3.2011

Anlage K194

Urteil des LG Berlin vom 23.09.1993. Keine ABG-Klauseln in THA Verträgen.

Anlage K195

Notarielle Urkunde vom 18.09.1991. Geschäftsanteils- und übertraggungsvertrag zwischen der BFL-Beteiligungsgesellschaft und der THA über die Anteile an der Aufbau-Verlag GmbH i. A. und der Rütten und Loening GmbH i. A.

Anlage K196

Schreiben der RA Frost an den RA Schrader. Kapitalersatzrechtliche Forderungen an Herrn Lunkewitz in Höhe von 512.922,71 EUR. 

Anlage K197
Anlage K198
Anlage K199a
Anlage K199b

Anlage 1 des Kaufvertrags vom 18.09.1991

Anlage K200
Anlage K201

Anlage 2 zum Kaufvertrag vom 18.09.1991

Anlage K202

Anlage 3 zum Kaufvertrag vom 18.09.1991

Anlage K203

Anlage 4 zum Kaufvertrag vom 18.09.1991

Anlage K204

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2002. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Herrn Dempewolf gegen den Beschluss des BGH vom 9.01.2002 und das Urteil des Kammergerichts vom 26.10.2000.

Anlage K205

Urteil des VG Berlin vom 24.01.2008 in der Restitutionssache Rütten & Loening

Anlage K206

Schadensaufstellung der BFL-Beteiligungsgesellschaft über 48,3 Mio EUR

Anlage K207

Stand 2009 Darlehensverrechnungskonto Lunkewitz/Aufbau-Verlagsgruppe GmbH

Anlage K208

Auszug vom 8.03.2011 aus der Handelsregistereintragung der Aufbau-Liquidationsgesellschaft mbH

Anlage K209

Gliederung zum Schriftsatz vom 8.04.2011 von RA Schrader

Anlage K210

Presseartikel zur Interflug GmbH mit Interview des "Generaldirektors" Henkes

Anlage K211

Beschluss des Kammergerichts vom 18.07.1997 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Auf Antrag von Herrn Lunkewitz wird der THA und dem Kulturbund der Abschluss von Vereinbarungen mit bestimmten Inhalten bezüglich des Aufbau-Verlages untersagt.

Anlage K212

Darlehensverrechnungskonto Lunkewitz/BFL-GmbH ab 1991 bis 1994

Anlage K213

Darlehensverrechnungskonto Lunkewitz/BFL-GmbH 1995 bis 2011

Anlage K214

Notarielle Urkunde vom 5.05.1994. Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der THA und der BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH über die Geschäftsanteile an der Leipziger Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH. Diese Gesellschaft ist alleiniger Gesellschafter der Gustav Kiepenheuer Verlag GmbH und der Sammlung Dieterich Verlagsgesellschaft mbH.

Anlage K216

Gliederung zum Schriftsatz vom 14.11.2011 des RA Schrader an das LG Frankfurt

Anlage K217

Schriftsatz vom 1.07.2011 des RA Dr. Frantzen zum Kammergericht. Tatbestandsberichtigungsantrag zum Urteil des Kammergerichts vom 10.02.2011

Anlage K218

Schriftsatz des RA Dr. Siegmann zum BGH. Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kammergerichts vom 10.02.2001

Anlage K219

Urteil des BGH vom 22.09.1992 zur Übertragung nicht (mehr) existierender Rechte.

Anlage K220

Beschluss des BGH vom 12.07.2011 zur Zurückweisung der Revision der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH (vertr. durch den Insolvenzverwalter) und deren Streithelfer BVS, Strien und Marquart gegen das Urteil des OLG Ffm vom 12.07.2007.

Die Aufbau-Verlag GmbH 1945 ist durch Eintragung in HRC im Jahre 1955 wirksam in einen OEB (des Kulturbundes) umgewandelt worden und damit zum Zeitpunkt des Beitritts (Ablauf des 2.10.1990) untergegangen.